Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 28.01.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kanton Zürich Baudirektion
Beschaffungsstelle/Organisator: Kanton Zürich Baudirektion Strassenregion IV,
zu Hdn. von
Beat Rebsamen, Affeltrangerstrasse 8,
8340
Hinwil,
Schweiz,
Telefon:
043 257 94 03,
E-Mail:
beat.rebsamen@bd.zh.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Küsnacht, Instandsetzung Schiedhaldenstrasse
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Ausgeschriebene Arbeiten und Leistungen:
- Belagsersatz - Fundationsersatz - Ersatz Entwässerung - Abschnittweise: Kanalisations-, Wasser-, Kommunikations- und EW-Leitungen
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45233141 - Straßeninstandhaltungsarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Walo Bertschinger AG Ostschweiz, Engelhölzlistrasse 7 a,
8645
Jona,
Schweiz
Preisspanne der eingegangenen Angebote:
CHF von 4'078'135.11
bis 5'306'668.50
mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 12.11.2021
Meldungsnummer
1228293
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 27.01.2022
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 11
4.4 Sonstige Angaben- Der auf das Tiefbauamt des Kantons Zürich entfallende Teil wird unter Vorbehalt der Projektfestsetzung und der Ausgabenbewilligung durch die zuständigen Stellen vergeben. Diese erwarten wir ca. im April 2022.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen dieses Submissionsergebis kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an die Anbietenden angerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Das angefochtene Submissionsergebnis ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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