Ausschreibung- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
TG
04.02.2022 Publikationsdatum Simap: 04.02.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kanton Thurgau, Amt für Umwelt, Abteilung Wasserbau
Beschaffungsstelle/Organisator: Kanton Thurgau, Amt für Umwelt, Abteilung Wasserbau, Verwaltungsgebäude Promenade,
8510
Frauenfeld,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 345 51 51,
E-Mail:
rolf.maag@tg.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Amt für Umwelt, Verwaltungsgebäude Promenade,
8510
Frauenfeld,
Schweiz,
E-Mail:
rolf.maag@tg.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 18.02.2022
- Bemerkungen: Fragen zur Ausschreibung können bis spätestens am 18. Februar 2022 im Forum des Simap gestellt werden. Die Antworten werden bis spätestens am 25. Februar 2022 ebenfalls im Forum des Simap veröffentlicht.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 16.03.2022 Uhrzeit: 16:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Das Angebot muss bis 16.00 Uhr bei der Eingabestelle eingetroffen sein. Der Poststempel ist nicht massgebend.
Das Angebot muss ausgedruckt und handschriftlich unterzeichnet in einem verschlossenen Umschlag eingereicht werden (Kennwort "Submission Bauherreneigenleistung Ghögg+"). Zusätzlich ist das Angebot in digitaler Form als pdf. auf einem USB-Stick beizulegen.
Das Angebot kann per Post oder Kurier zugestellt werden. Alternativ ist auch die persönliche Abgabe persönliche Abgabe während den Bürozeiten möglich (siehe Ausschreibungsunterlagen).
Das Risiko der rechtzeitigen Angebotszustellung liegt beim Anbieter. Wer die Post oder andere Übermittlungsdienste wählt, trägt das Risiko, dass das Angebot nicht fristgerecht bei der Auftraggeberin eingeht.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 17.03.2022, Bemerkungen:
Die Offertöffnung ist nicht öffentlich.
1.6 Art des Auftraggebers- Kanton
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.2 Projekttitel der Beschaffung- Bauherreneigenleistung im Projekt "Ghögg+ Das Thurjuwel bei Bischofszell"
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Die Submission umfasst die (externe) Bauherreneigenleistung im Projekt Ghögg+ für die Funktion als "Projektleiter Bauherr (PL BH)" gemäss SIA-Norm 101 während den Phasen 21, 31, 32 und 33 gemäss SIA-Norm 103 und als "Bauherrenunterstützung (BHU)" gemäss SIA-Norm 101 während den Phasen 21, 31, 32 und 33 gemäss SIA-Norm 103
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung- Felben-Wellhausen
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 01.04.2022, Ende: 31.12.2027
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Beginn 01.04.2022 und Ende 31.12.2027
3. Bedingungen3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.7 Offizielles Publikationsorgan- Amtsblatt Kanton Thurgau
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, Frauenfelderstrasse 16, 8570 Weinfelden, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
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