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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1242965
23.02.2022|Projekt-ID 228249|Meldungsnummer 1242965|Abbruch

Abbruch

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  BS  23.02.2022
Publikationsdatum Simap: 23.02.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt, Tiefbauamt; Justiz und Sicherheitsdepartement Kanton Basel-Stadt, Services, Beschaffung; NSNW AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt, Kantonale Fachstelle für öffentliche Beschaffungen, Münsterplatz 11, Postfach,  4001  Basel,  Schweiz,  Telefon:  061 267 91 76,  E-Mail:  kfoeb@bs.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Herstellung und Lieferung von vollelektrischen Transportern in unterschiedlicher Ausführung
Los-Nr 4
Kurze Beschreibung: Lieferung von Transportern / Standardfahrzeugen gemäss den Technischen Spezifikationen.

2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Herstellung und Lieferung von vollelektrischen Transportern in unterschiedlicher Ausführung, mit anschliessendem Praxistest und bedarfsorientierte Folgebeschaffung.

2.4 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  34144900 - Elektrofahrzeuge

2.5 Angaben zur Publikation der Ausschreibung

Publikation vom :   04.12.2021
im Publikationsorgan :   Kantonsblatt Basel-Stadt www.kantonsblatt.ch
Meldungsnummer 1224549

3. Begründung

Es wurde kein Angebot eingereicht. Gestützt auf § 29 Abs. 1 lit. a BeG wird das Verfahren abgebrochen und gestützt auf Art. XIII Ziff. 1 lit. a. i) GPA und § 19 lit. b BeG im freihändigen Verfahren neu ausgeschrieben.

5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Abbruch kann innert 10 Tagen, von der Veröffentlichung im Kantonsblatt Basel-Stadt an gerechnet, beim Verwaltungsgericht Basel-Stadt, Bäumleingasse 1, 4051 Basel, schriftlich Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.