Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 02.02.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Winterthur
Amt für Städtebau
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Winterthur Amt für Städtebau, Pionierstrasse 7,
8403
Winterthur,
Schweiz,
Telefon:
052 267 54 62,
E-Mail:
staedtebau@win.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Museum Villa Flora, Sanierung und Erweiterung in Winterthur, BKP 291.1 Baumanagement
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71200000 - Dienstleistungen von Architekturbüros, | | 71221000 - Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden |
Baukostenplannummer (BKP): | 291 - Architekt |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Baumanagement-Wild GmbH, Rychenbergstrasse 67,
8400
Winterthur,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 398'500.00 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das bisherige Baumanagementmandat mit dem Architekturbüro Bosshard und Partner AG in Zürich für die Sanierung und Erweiterung des Museums Villa Flora wurde einvernehmlich aufgelöst. Neu übernimmt die Baumanagement-Wild GmbH aus Winterthur das Mandat. Aufgrund der Dringlichkeit ist die Vergabe gestützt auf §10 Abs. 1 lit. d SVO freihändig erfolgt.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 26.01.2022
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Der Fristenverlauf beginnt mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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