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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1242973
02.02.2022|Projekt-ID 233076|Meldungsnummer 1242973|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 02.02.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Winterthur Amt für Städtebau
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Winterthur
Amt für Städtebau, Pionierstrasse 7,  8403  Winterthur,  Schweiz,  Telefon:  052 267 54 62,  E-Mail:  staedtebau@win.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Museum Villa Flora, Sanierung und Erweiterung in Winterthur, BKP 291.1 Baumanagement

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71200000 - Dienstleistungen von Architekturbüros,
71221000 - Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Baukostenplannummer (BKP): 291 - Architekt

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Baumanagement-Wild GmbH, Rychenbergstrasse 67,  8400  Winterthur,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 398'500.00 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Das bisherige Baumanagementmandat mit dem Architekturbüro Bosshard und Partner AG in Zürich für die Sanierung und Erweiterung des Museums Villa Flora wurde einvernehmlich aufgelöst. Neu übernimmt die Baumanagement-Wild GmbH aus Winterthur das Mandat. Aufgrund der Dringlichkeit ist die Vergabe gestützt auf §10 Abs. 1 lit. d SVO freihändig erfolgt.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 26.01.2022

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Der Fristenverlauf beginnt mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.