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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1243097
02.02.2022|Projekt-ID 224868|Meldungsnummer 1243097|Abbruch

Abbruch

Publikationsdatum Simap: 02.02.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Evangelischer Frauenbund Zürich Brahmsstrasse 32, 8003 Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: Generalplaner Arge MS / GBM
c/o Güntensperger Baumanagement AG,  zu Hdn. von Michael Hakios, Nordstrasse 190,  8037  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  043 255 44 00,  E-Mail:  michael.hakios@gbmag.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

BKP 229.0 Aussengeländer

2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags

- Versand Grundlagen Architekt an Unternehmer.
- Massaufnahme / Werkplanung Unternehmer.
- Gut zur Ausführung Architekt.
- Produktion.
- Lieferung Geländer.
- Verteilung und fortlaufende Montage Geländer.
- Abnahme und Mängelbehebung sämtlicher Geländer.

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

042

2.4 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten,
45210000 - Bauleistungen im Hochbau,
45211000 - Bauarbeiten für Mehrfamilienhäuser und Einfamilienhäuser,
45215000 - Bauarbeiten für Gebäude im Gesundheits- und Sozialwesen, für Krematorien und öffentliche Toiletten,
45215210 - Bauarbeiten für Heime

2.5 Angaben zur Publikation der Ausschreibung

Publikation vom :   04.08.2021
im Publikationsorgan :   Simap
Meldungsnummer 1211823

3. Begründung

c) Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind vorteilhaftere Angebote zu erwarten.

4 Bemerkungen

Gestützt auf § 37 SVO

5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.