Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 16.08.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Logistikbasis der Armee / armasuisse
Beschaffungsstelle/Organisator: armasuisse Einkauf und Kooperationen CC WTO, Guisanplatz 1,
3003
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
wto@armasuisse.ch,
URL
www.armasuisse.ch
1.2 Teilnahmeanträge sind an folgende Adresse zu schicken-
Adresse gemäss Kapitel 1.1
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 02.09.2022
- Bemerkungen: Falls sich beim Erstellen des Angebots Fragen ergeben, sind diese ausschliesslich mittels anonymisiertem Forumseintrag im Frageforum simap.ch zu stellen. Für jede Frage ist ein separater Forumseintrag zu erstellen (pro Eintrag eine Frage). Die Fragen werden im Frageforum simap.ch beantwortet. Sämtliche Fragen und Antworten können von allen Anbietern, welche die Ausschreibungsunterlagen bezogen haben, eingesehen werden.
Es liegt in der Verantwortung des Anbieters, sich über allfällige Einträge im Frageforum zu informieren.
1.4 Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge- Datum: 12.09.2022, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2
Zur Einhaltung der Eingabefrist ist folgendes zu beachten:
a) Bei Abgabe an armasuisse (Verwaltungszentrum Guisanplatz 1) Bei Abgabe beim "Verwaltungszentrum Guisanplatz 1", Guisanplatz 1, 3003 Bern, z. Hd von CC WTO armasuisse, sind folgende Punkte zu beachten: •Der Anbieter hat sich unter Angabe des Projekttitels an der "Arealloge Guisanplatz 1" anzumelden. Er wird von dieser zum "Rampenmanagement Guisanplatz 1" weitergeleitet werden. •Die Abgabe hat gegen Ausstellung einer Empfangsbetätigung des Rampenmanagements bis spätestens bis 15.00 Uhr am unter Ziffer 1.4 erwähnten Abgabetermin zu erfolgen. •Öffnungszeiten des Rampenmanagements: 07.00 - 15.00 h (ausserhalb dieser Zeiten kann kein Angebot abgegeben werden).
b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg des Versanddienstleisters (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c) Bei Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Massgebend ist die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung. Die Empfangsbestätigung ist spätestens bis zum Abgabetermin des Angebots an die unter Ziffer 1.2 genannte E-Mail-Adresse zu senden.
1.6 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.7
Verfahrensart
-
Selektives Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Lieferauftrages-
Kauf
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Stückgutaufbauten zu Lastwagenfahrgestellen
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 242.1-87
2.4 Aufteilung in Lose?-
Ja
Angebote sind möglich für:
alle Lose
CPV: | 34200000 - Fahrzeugkarosserien, Anhänger oder Sattelanhänger, | | 34210000 - Fahrzeugkarosserien |
Kurze Beschreibung: •Stückgutaufbauten Lastwagen 4x2 Verwaltung Brücke/HB •Stückgutaufbauten Lastwagen 6x2 Verwaltung Brücke/HB Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: 60 Monate nach Vertragsunterzeichnung Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja Beschreibung der Verlängerungen: Die Rahmenbedingungen können durch den Auftraggeber optional um weitere drei (3) Jahre plus zwei (2) Jahre verlängert werden. Optionen: Ja Beschreibung der Optionen: Gemäss Angaben in den Unterlagen. Zuschlagskriterien: - Preis
- Leistung Qualität
|
CPV: | 34200000 - Fahrzeugkarosserien, Anhänger oder Sattelanhänger, | | 34210000 - Fahrzeugkarosserien |
Kurze Beschreibung: •Stückgutaufbauten Lastwagen 4x4 Verwaltung Brücke/HB Winterdienst (nicht alle) •Stückgutaufbauten Lastwagen 6x6 Verwaltung Brücke/HB Winterdienst (nicht alle) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: 60 Monate nach Vertragsunterzeichnung Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja Beschreibung der Verlängerungen: Die Rahmenbedingungen können durch den Auftraggeber optional um weitere drei (3) Jahre plus zwei (2) Jahre verlängert werden. Optionen: Ja Beschreibung der Optionen: Gemäss Angaben in den Unterlagen. Zuschlagskriterien: - Preis
- Leistung Qualität
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2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 34200000 - Fahrzeugkarosserien, Anhänger oder Sattelanhänger, | | 34210000 - Fahrzeugkarosserien |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Herstellung und Lieferung von Stückgutaufbauten – Ladebrücken sowie Hebebühnen zu Lastwagenfahrgestellen.
2.7 Ort der Lieferung- Gemäss Angaben in den Unterlagen.
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Ja
- Bemerkungen: Zugelassen. Teilangebote innerhalb eines Loses sind nicht zugelassen.
3. Bedingungen3.2 Kautionen / Sicherheiten- keine
3.3 Zahlungsbedingungen- gemäss Vorgaben im Vertrag
3.5 Bietergemeinschaft- Zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er die Unternehmung bezeichnen, welche die Federführung übernimmt (inkl. Stellvertretung, Koordination). Der Anbieter führt alle an der Bietergemeinschaft Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen im Angebot auf. Ein Wechsel der Federführung während dem Ausschreibungsverfahren ist der Vergabestelle umgehend schriftlich an die Adresse unter Ziffer 1.2 mitzuteilen.
3.6 Subunternehmer- Zugelassen. Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen im Angebot auf. Subunternehmer dürfen nach Ablauf der Angebotseingabefrist bis zur Vertragsunterzeichnung nicht mehr geändert werden.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgend aufgeführten Eignungskriterien bzw. -nachweise müssen vollständig und ohne Einschränkung und Modifikation mit der Unterbreitung des Angebots bestätigt werden bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
E1, a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen. Der Bewerber bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt (Beilage 1.1.1) der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten. b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann Bewerber mit 100 oder mehr Arbeitnehmenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils 100 oder mehr Arbeitnehmenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde und die im Rahmen des Beschaffungswesens angewandte Toleranzschwelle von 5% eingehalten ist.
E2, Betreibungsregister- und Handelsregisterauszug oder gleichwertig anerkannte Urkunde des Auslands, welche belegt, dass beim Bewerber keine Steuer- oder Sozialabgabeschulden vorhanden sind (nicht älter als 3 Monate, massgebend ist der Stichtag des Eingabedatums).
E3, Lieferantenselbstdeklaration
E4, Der Bewerber bestätigt, die Gesamtverantwortung zu übernehmen, d.h. insbesondere, dass der Bewerber der alleinige Vertragspartner der Vergabestelle ist. Allfällig Beteiligte sind mit den ihnen zugewiesenen Rollen und Funktionen in Beilage 1.1 aufzuführen.
E5, Nachweis einer einzigen Kontaktadresse (single point of contact SPOC) für sämtliche Geschäftsabwicklungen.
E6, Bestätigung des Bewerbers, dass die angebotenen Aufbauten die schweizerischen Vorschriften über Bau, Ausrüstung und Zulassung für Fahrzeuge vollständig erfüllen werden.
E7, Der Bewerber bestätigt, dass er dem Auftraggeber Reparatur- und Unterhalt (inkl. Ersatzteile) für die gesamte Einsatzzeit (Vertragslaufzeit) des Systems (mindestens 15 Jahre ab Inverkehrsetzung des letzten Fahrzeugs) garantiert.
E8, Der Bewerber bestätigt, dass er bereits heute bei mindestens einer Servicestelle in der Schweiz (Ort angeben) ein eigenes Ersatzteillager führt.
E9,Der Bewerber bestätigt, dass er ausführliche schriftliche Dokumentationen, Funktionsbeschriebe, Ersatzteildokumentationen in den Sprachen d/f erstellen und liefern kann. Die Dokumentationen sind vollständig mit den ersten Fahrzeugen nach Erteilung der Serienfreigabe zu übergeben.
E10, Bestätigung des Bewerbers, dass er über ein eigenes Konstruktionsbüro mit mindestens zwei (2) im Organigramm ausgewiesenen Fachkräften verfügt.
E11, Bestätigung des Anbieters, jegliche Korrespondenz, Verhandlungen und Dokumentationen während der Beschaffung sowie während der Nutzungsdauer der Aufbauten in deutscher Sprache zu führen.
E12, Der Bewerber bestätigt, dass er bereits heute über mindestens eine (1) vorhandene Servicestelle in der französischsprechenden Schweiz (Romandie) oder in der deutschen Schweiz verfügt, welche in der Lage ist, Reparaturen und Serviceleistungen an den Aufbauten auszuführen. Die Erreichbarkeit per Telefon muss werktags von Mo-Fr, 07:30h -12:00h / 13:30h – 17:00h zu ortsüblichen (CH) Tarifen gewährleistet sein. Der Anbieter garantiert werktags eine maximale Reaktionszeit nach Meldungseingang von 24h (Höhere Gewalt und Fremdeinwirkung ausgeschlossen). Die Servicestelle muss über die Sprachkompetenzen Deutsch und Französisch verfügen.
E13, Der Bewerber autorisiert die Logistikbasis der Armee (LBA), dass diese bei Bedarf anfallenden Reparaturarbeiten selbst ausführen kann, ohne dass dabei die Sachgewährleistung erlischt. (Die Bedingungen hierfür sind im Logistik- Fragekatalog der 2. Stufe durch den Anbieter zu definieren.)
E14, Bestätigung des Bewerbers, dass er in der gewünschten Zeit die Produktionskapazität sowie das entsprechende Fachpersonal zur Verfügung stellt um die geforderten Quantitäten (23 und / oder 37 Aufbauten) innerhalb von maximal 18 Monaten ab Serienfreigabe herzustellen und ausliefern zu können. (Ausgenommen sind fehlende Verfügbarkeiten (Materialien), welche nicht auf ein Verschulden des Anbieters zurückzuführen sind). Bei Nichteinhalten behält sich der Auftraggeber vor, vom Vertrag zurückzutreten (BöB Art. 44). Eine Konventionalstrafe würde geltend gemacht.
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Teilnahmeunterlagen
-
Kosten: Keine
3.13 Sprachen- Sprachen für Teilnahmeanträge: Deutsch, Französisch, Italienisch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.14 Gültigkeit des Angebotes- 180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.15 Bezugsquelle für Teilnahmeunterlagen zur Präqualifikation-
unter
www.simap.ch
Sprache der Teilnahmeunterlagen: Deutsch, Französisch Weitere Informationen zum Bezug der Teilnahmeunterlagen: Die Unterlagen können ausschliesslich von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik "öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibung Bund" herunter geladen werden. Dazu müssen Sie sich zuerst in oben genanntem Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht ein Frageforum zur Verfügung.
3.16
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- keine
4.3 Begehungen- bleiben vorbehalten
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
4.6 Sonstige Angaben- gemäss Ausschreibungsunterlagen
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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