Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 08.02.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Swissgrid Procurement & Claim Management
Beschaffungsstelle/Organisator: Swissgrid Procurement & Claim Management,
zu Hdn. von
Peter Rogger, Bleichemattstrasse 31,
5001
Aarau,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 580 32 27,
E-Mail:
peter.rogger@swissgrid.ch,
URL
www.swissgrid.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Liaison câblée 380kV Bâtiaz-Le Verney
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 31321300 - Hochspannungskabel, | | 31340000 - Kabelzubehör, isoliert, | | 45221200 - Bauarbeiten für Tunnel, Schächte und Unterführungen, | | 45255400 - Fertigungsarbeiten, | | 71311000 - Beratung im Tief- und Hochbau, | | 71334000 - Dienstleistungen im Bereich Maschinenbau und Elektrotechnik |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Consortium VERTIAZ, c/o CSC Impresa Costruzioni SA, Via Pioda 5,
6900
Lugano,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 4'048'164.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Freihändige Vergabe gestützt auf Art. 21 Abs. 2 lit. e BöB für die notwendigen Zusatzleistungen zur Umsetzung des Tunnelbauprojektes für die neue Kabelleitung La Bâtiaz - Le Verney. Die Erstbeschaffung des Anbieters erfolgte in einem offenen GATT/WTO-Verfahren. Ein Anbieterwechsel wäre aus technischen Gründen mit erheblichen Schwierigkeiten und Mehrkosten verbunden.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 07.02.2022
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
|