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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1244251
07.02.2022|Projekt-ID 233229|Meldungsnummer 1244251|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 07.02.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Elektrizitätswerke des Kantons Zürich Einkauf
Beschaffungsstelle/Organisator: Elektrizitätswerke des Kantons Zürich,  zu Hdn. von Isabella Fürst, Ueberlandstrasse 2,  8953  Dietikon,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 359 51 70,  E-Mail:  einkauf@ekz.ch,  URL www.ekz.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Lieferung von Stationsleitsystemen mit Protokoll IEC 61850
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Einlösung der Option der Ausschreibung vom 25.09.2019
Simap-Projekt-Nummer 185059 - Meldungsnummer 1067249
Vergabe von 4 zusätzlichen Leitsystemen (als Folgeaufträge), wie in der Publikation und den Submissionsbedingungen vorgesehen.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  31200000 - Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Sprecher Automation Schweiz AG, Industriestrasse 1,  5000  Aarau,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 538'000.00 ohne MWSt.
Bemerkung: Die Vergabe erfolgt für 4 Systeme

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Die Vergabe erfolgt wie in der Ausschreibung vorgesehen unter Berücksichtigung von §10 lit. g der Submissionsverordnung des Kantons Zürich.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 04.02.2022

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit wie möglich beizulegen.