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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1244471
08.02.2022|Projekt-ID 226212|Meldungsnummer 1244471|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 08.02.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Baudirektion Kanton Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: Hochbauamt, Baubereich B,  zu Hdn. von Britta Callsen, Stampfenbachstrasse 110,  8090  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  britta.callsen@bd.zh.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Umnutzung UZI 1 - 1 zum Schulraumprovisorium der Sek ll
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Fachgerechte Entfernung aller asbesthaltigen Einbauteile sowie Restvorkommen in all ihren Erscheinungsformen im definierten Sanierungsperimeter.
Sanierung aller nutzungsbedingten Schadstoffe des Instituts für Chemie, d.h. alle chemischen und radioaktiven Schadstoffe im Zwischennutzungsbereich.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  90740000 - Schadstoffrückverfolgung und -überwachung und Sanierung
Baukostenplannummer (BKP): 119 - Uebriges

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Suter Zotti Schadstoffsanierung AG, Flüelastrasse 7,  8048  Zürich,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 5'373'185.40 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 07.09.2021
Meldungsnummer 1217241

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 04.02.2022

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 5

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.