Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 14.02.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: SBB Bauprojekte Region Ost
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur, Einkauf, Supply Chain und Produktion Einkauf Infrastruktur, Bauprojekte, Region Ost,
zu Hdn. von
Marco Bylang, Vulkanplatz 11, Postfach,
8048
Zürich,
Schweiz,
E-Mail:
marco.bylang@sbb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- BZU 23 Ost, Umsetzung BehiG an den Bahnhöfen Güttingen, Eglisau und Otelfingen Golfpark
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Im Rahmen des Programms BZU23 sollen die Bahnhöfe Güttingen, Eglisau und Otelfingen Golfpark sowie deren Bahnzugänge behindertengerecht ausgebaut werden; Baumeisterarbeiten, Perronerhöhung, Zugänge, Kabelrohrblöcke, Fundamente, Belagsarbeiten, Grabarbeiten, Abbrüche, etc. Für Details siehe Leistungsverzeichnis (C2, C3, C4).
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Hinweis: ARGE GEO, c/o
Name: Jak. Scheifele AG, Regensbergstrasse 248,
8050
Zürich,
Schweiz Preis (Gesamtpreis):
CHF 4'216'156.00 ohne MWSt. Bemerkung: Die ARGE GEO hat den Zuschlag erhalten. Federführende Firma ist die Jak. Scheifele AG, Regensbergstrasse 248 in 8050 Zürich. Ein weiteres ARGE-Mitglied ist die KIBAG Bauleistungen AG. Der Preis ist ohne MwSt. und rabattbereinigt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das Angebot der Zuschlagsempfängerin war insgesamt das Vorteilhafteste und hat am meisten Punkte erhalten. Ausschlaggebend war insbesondere das Zuschlagskriterium «Preis», beim dem die Zuschlagsempfängerin das niedrigste Angebot eingereicht hat.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 29.10.2021
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1225653
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 14.02.2022
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 4
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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