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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1245877
17.02.2022|Projekt-ID 231321|Meldungsnummer 1245877|Abbruch

Abbruch

Publikationsdatum Simap: 17.02.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB
Beschaffungsstelle/Organisator: SBB Konzerneinkauf Verbrauchsgüter, Hilfikerstrasse 3,  3000  Bern 65,  Schweiz,  E-Mail:  einkauf.betriebsmittel@sbb.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Sanitätsmaterial

2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Die SBB schreibt für 5 Jahre Sanitätsmaterial aus. Das Sanitätsmaterial wird in der ganzen Schweiz im Personenverkehr, Industriewerken, Serviceanlagen sowie Bürogebäuden verwendet und soll eine Erstversorgung bei Unfällen wie z.B. Schnittverletzungen, Quetschungen, Prellungen, Verbrennungen sowie bei medizinischen Notfällen sicherstellen.
Die untenstehende Aufzählung bildet einen Teil, der zu liefernden Produkte im Bereich Sanitätsmaterial ab. Die Aufzählung ist nicht abschliessend.
-Erste – Hilfe - Apotheken (Bordapotheke)
-Augenduschen
-Beatmung
-Pflege
-Kühlende Produkte
-Pflastersortiment
-Verbandsmaterial
-Spray
-Tragebahre

Vom Lieferumfang abzugrenzen bzw. auszuschliessen sind Medikamente und Defibrillatoren.

2.4 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  33141110 - Verbandsmaterial

2.5 Angaben zur Publikation der Ausschreibung

Publikation vom :   28.01.2022
im Publikationsorgan :   Simap
Meldungsnummer 1236411

3. Begründung

f) eine wesentliche Änderung der nachgefragten Leistungen erforderlich wird, Art. 43 Abs. 1 f BöB

4 Bemerkungen

Die SBB wird das Beschaffungsvorhaben in rund einem Monat erneut publizieren und die Produkte herstellerneutral definieren.

5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.