Abbruch- Publikationsdatum Simap: 17.02.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB
Beschaffungsstelle/Organisator: SBB Konzerneinkauf Verbrauchsgüter, Hilfikerstrasse 3,
3000
Bern 65,
Schweiz,
E-Mail:
einkauf.betriebsmittel@sbb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Sanitätsmaterial
2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Die SBB schreibt für 5 Jahre Sanitätsmaterial aus. Das Sanitätsmaterial wird in der ganzen Schweiz im Personenverkehr, Industriewerken, Serviceanlagen sowie Bürogebäuden verwendet und soll eine Erstversorgung bei Unfällen wie z.B. Schnittverletzungen, Quetschungen, Prellungen, Verbrennungen sowie bei medizinischen Notfällen sicherstellen.
Die untenstehende Aufzählung bildet einen Teil, der zu liefernden Produkte im Bereich Sanitätsmaterial ab. Die Aufzählung ist nicht abschliessend. -Erste – Hilfe - Apotheken (Bordapotheke) -Augenduschen -Beatmung -Pflege -Kühlende Produkte -Pflastersortiment -Verbandsmaterial -Spray -Tragebahre
Vom Lieferumfang abzugrenzen bzw. auszuschliessen sind Medikamente und Defibrillatoren.
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 33141110 - Verbandsmaterial |
2.5 Angaben zur Publikation der Ausschreibung-
Publikation vom
:
28.01.2022
im Publikationsorgan
:
Simap
Meldungsnummer
1236411
3. Begründung- f) eine wesentliche Änderung der nachgefragten Leistungen erforderlich wird, Art. 43 Abs. 1 f BöB
4 Bemerkungen- Die SBB wird das Beschaffungsvorhaben in rund einem Monat erneut publizieren und die Produkte herstellerneutral definieren.
5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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