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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1246029
18.02.2022|Projekt-ID 228540|Meldungsnummer 1246029|Abbruch

Abbruch

Publikationsdatum Simap: 18.02.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich, Amt für Hochbauten
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich
Amt für Hochbauten, Postfach,  8021  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  AHB-Beschaffungswesen@zuerich.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

BAV 22398 Wohnsiedlung Salzweg, Ersatzneubau (unter Vorbehalt der Kreditgenehmigung)
Beschaffungs-Nr 294
Kurze Beschreibung: Ersatzneubau
BKP 294-295 IngenieurIn für Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärplanung

2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Ersatzneubau
BKP 293 IngenieurIn für Elektroplanung
BKP 294 IngenieurIn für Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärplanung

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

BAV 22398

2.4 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros

2.5 Angaben zur Publikation der Ausschreibung

Publikation vom :   05.11.2021
im Publikationsorgan :   Simap
Meldungsnummer 1225447

3. Begründung

Abbruch gemäss § 37 Abs. 1 lit. a, Submissionsverordnung Kanton Zürich: es wurde kein Angebot eingereicht, das die in der Ausschreibung und in den Ausschreibungsunterlagen festgelegten Kriterien und technischen Anforderungen erfüllt.

4 Bemerkungen

Der Abbruch bezieht sich nur auf die Ausschreibung BKP 294295 IngenieurIn für Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärplanung.

5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.