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15.03.2022|Projekt-ID 233911|Meldungsnummer 1246209|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 15.03.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Gefahrenprävention Worblentalstrasse 68, Ittigen, CH-3003 Bern
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Gefahrenprävention,  zu Hdn. von Projekt Flussvermessung v. gesamtschweizerisch. Interesse 2023-2027, Los X, WTO, bitte nicht öffnen., Worblentalstrasse 68, Ittigen,  3003  Bern,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 464 10 75,  Fax:  +41 58 464 19 10,  E-Mail:  gefahrenpraevention@bafu.admin.ch,  URL www.bafu.admin.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Adresse gemäss Kapitel 1.1

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

11.04.2022
Bemerkungen: Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können diese anonymisiert im Frageforum auf www.simap.ch gestellt werden. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die Anbieter werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

Es werden keine Fragen anderweitig bzw. ausserhalb des Frageforums entgegengenommen bzw. beantwortet.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 25.04.2022, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Das vollständige Angebot ist bis spätestens zum genannten Datum in 2-facher Ausführung (1-fach in Papierform und 1-fach in elektronischer Form auf USB-Stick unverschlüsselt) an die aufgeführte Adresse zuzustellen.

a) Bei Abgabe an der Warenannahme des BAFU (durch Anbieter oder Kurier): Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BAFU zu erfolgen.

b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.

c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail an die aufgeführte Adresse zu senden.

Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.

Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Anbieter zurückgesandt.

1.5 Datum der Offertöffnung:

12.05.2022, Ort:  Bern, Bemerkungen:  Die Öffnung der Angebote findet bis spätestens zum oben genannten Datum statt und ist nicht öffentlich.

1.6 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Dienstleistungskategorie CPC:

[27] Sonstige Dienstleistungen

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Flussvermessung von gesamtschweizerischem Interesse, 2023 - 2027 - Vier Vermessungslose: Lose A, B-West, B-Ost und B-Süd - Zwei Kontrolllose: Lose DA und DB. Es gelten für sämtliche Lose die selben Ausführungstermine.

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

Flussvermessung gesamtschweizer. Interesse 2023-27

2.4 Aufteilung in Lose?

Ja (ohne Spezifizierung)
Angebote sind möglich für:  alle Lose

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71355000 - Vermessungsarbeiten

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Das BAFU ist zuständig für die Vermessung der Fliessgewässer von gesamtschweizerischem Interesse. Die Vermessung der einzelnen Gewässer erfolgt in der Regel alle 10 Jahre bzw. nach bedeutenden Hochwasser-ereignissen. Die vermessenen Flussstrecken weisen eine Gesamtlänge von insgesamt rund 2‘000 km auf. Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist die Erhebung und Bereitstellung qualitativ hochwertiger Vermessungsdaten.

Es werden vier Vermessungslose - Lose A, B-West, B-Ost und B-Süd - (in Abhängigkeit der Messverfahren und der zur Vermessung benötigen Ausrüstung) und zwei Kontrolllose - Lose DA und DB - ausgeschrieben. Es gelten für sämtliche Lose die selben Ausführungstermine.

2.7 Ort der Dienstleistungserbringung

Vermessung: am Standort des jeweiligen Flusses
Büroarbeit (Auswertung, etc.) am Bürostandort des Anbieters

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01.01.2023, Ende: 30.06.2028
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Ja
Beschreibung der Optionen: In den Vermessungslosen sind folgende 3 Optionen enthalten:
Option 1: unvorhergesehene Zusatzleistungen
Option 2: Auslichtungsarbeiten
Option 3: Aufarbeitung alter Vermessungsdaten
In den Kontrolllosen sind je 2 Optionen für unvorhergesehene Zusatzleistungen enthalten.

Der Auftraggeber behält sich vor, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

2.10 Zuschlagskriterien

ZK01 Preis  Gewichtung 30% 
ZK02 Zusätzliche Erfahrung der Schlüsselpersonen  Gewichtung 30% 
ZK03 Auftragsverständnis und technisches Konzept  Gewichtung 30% 
ZK04 Projektorganisation und Organigramm  Gewichtung 10% 

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die die nachfolgenden Eignungskriterien erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten. Die Eignungsnachweise (EK) gemäss Ausschreibungsunterlagen müssen vollständig und ohne Einschränkung oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes abgegeben werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Keine

3.3 Zahlungsbedingungen

30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt.

Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung sind abrufbar unter:
http://www.e-rechnung.admin.ch/index.php

3.4 Einzubeziehende Kosten

Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und exkl. MwSt. auszuweisen. Der Preis exkl. MwSt. beinhaltet insbesondere Versicherung, Spesen, Sozialabgaben, Transport und Zoll etc.

3.5 Bietergemeinschaft

ist zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er eine Unternehmung bezeichnen, welche die Federführung (Stellvertretung, Koordination, etc.) und Gesamtverantwortung übernimmt. Der Anbieter führt alle Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf. Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich von einem der Konsortialmitglieder zu erbringen.

Mehrfachbewerbungen von Anbietern im Rahmen von Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.

3.6 Subunternehmer

sind zugelassen. Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf. Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich vom Anbieter zu erbringen.

Nur Mehrfachbewerbungen von Subunternehmern sind zugelassen.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.

EK02 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.

EK03 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.

EK04 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK05 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021).
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB. Anbieter, die darüber hinaus Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen) anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.

EK06 Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den jeweiligen Vertragsentwurf in Beilage 3 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.

EK07 Qualitätsmanagementsystem
Nachweis, dass der Anbieter über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem verfügt oder über ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO 9001 oder gleichwertig.
Im Falle einer Bietergemeinschaft hat mindestens die federführende Firma diese Bedingung zu erfüllen.

EK08 Datenaustausch
Alle projektspezifisch erarbeiteten Produkte und Dokumente sind dem Auftraggeber gemäss Dokument „Technische Standards für die Vermessung von Fliessgewässern“ zur eigenen Verwendung und Bearbeitung zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich dem Auftraggeber, die ordnungsgemäss erstellten Daten kostenlos abzugeben
Das uneingeschränkte Copyright geht dabei an den Auftraggeber über.

EK09 Sicherheitsbestimmungen
Der Anbieter bestätigt, dass er die Sicherheitsvorschriften gemäss dem Dokument „Technische Standards für die Vermessung von Fliessgewässern “ (Beilage 6, Kapitel 2.3) und weiter alle relevanten kantonalen Vorschriften sowie die mit den Arbeiten am und auf dem Wasser sowie in der Luft verbundenen Melde- und Signalisationspflichten einhält.

EK10 Erfahrung des Anbieters bezüglich Sicherheit
Der Anbieter verfügt über ausreichend Erfahrung bei der Organisation und Leitung eines Sicherheitsdispositives bei Arbeiten am und auf dem Wasser.
Er weist diese Erfahrung anhand von einem abgeschlosse¬nen Referenzprojekt (in den letzten 10 Jahren), welches mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Inhalt, Umfang und Komplexität vergleichbar ist, nach.

EK11 Sprachkenntnisse des Anbieters
Der SPOC und das Projektteam (mindestens Projektleiter und Leiter Datenerhebung) kommunizieren mündlich und schriftlich in guter Qualität in deutscher Sprache (je mindestens Niveau B2 gemäss Europäischen Referenzrahmen).
Von den bei den Erhebungen im Feld eingesetzten Personen kommuniziert mindestens eine Person mündlich in guter Qualität in der Amtssprache des Standortkantons der Flussabschnitte des Loses (Deutsch, Französisch bzw. Italienisch, je mindestens Niveau B1 gemäss Europäischen Referenzrahmen).
Der Anbieter ist fähig, die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher, französischer und italienischer Sprache zu erstellen und abzuliefern (jeweils in der Amtssprache des Standortkantons des betroffenen Flussabschnittes).

EK12A Erfahrung der Schlüsselpersonen (Los A)
Die Schlüsselpersonen verfügen über ausreichend Erfahrung aus abgeschlossenen Projekten, welche mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Inhalt, Umfang und Komplexität vergleichbar sind.
Die Erfahrung muss für folgende Kriterien/Anforderungen nachgewiesen werden:
1. Planung und Koordination flächenhafter Mess- und Aufnahmeverfahren
2. Planung und Koordination linienhafter Mess- und Aufnahmeverfahren
3. Ausführung flächenhafter Mess- und Aufnahmeverfahren im Flussbereich (bathymetrische Aufnahmen)
4. Ausführung flächenhafter Mess- und Aufnahmeverfahren im Uferbereich (luftgestützte und/oder terrestrische Aufnahmen)
5. Ausführung linienhafter Mess- und Aufnahmeverfahren im Flussbereich
6. Ausführung linienhafter Mess- und Aufnahmeverfahren im Uferbereich
7. Verarbeitung von Punktwolken und Höhenmodellen
8. Verarbeitung linienhafter Daten

EK12B Erfahrung der Schlüsselpersonen (Lose B)
Die Schlüsselpersonen verfügen über ausreichend Erfahrung aus abgeschlossenen Projekten, welche mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Inhalt, Umfang und Komplexität vergleichbar sind.
Die Erfahrung muss für folgende Kriterien/Anforderungen nachgewiesen werden:
1. Planung und Koordination linienhafter Mess- und Aufnahmeverfahren
2. Ausführung linienhafter Mess- und Aufnahmeverfahren im Flussbereich
3. Ausführung linienhafter Mess- und Aufnahmeverfahren im Uferbereich
4. Verarbeitung linienhafter Daten

EK12DA Erfahrung der Schlüsselpersonen (Los DA)
Die Schlüsselpersonen verfügen über ausreichend Erfahrung aus abgeschlossenen Projekten, welche mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Inhalt, Umfang und Komplexität vergleichbar sind.
Die Erfahrung muss für folgende Kriterien/Anforderungen nachgewiesen werden:
1. Planung und Koordination flächenhafter Mess- und Aufnahmeverfahren
2. Planung und Koordination linienhafter Mess- und Aufnahmeverfahren
3. Qualitätskontrolle im Vermessungswesen
4. Ausführung flächenhafter Mess- und Aufnahmeverfahren im Flussbereich (bathymetrische Aufnahmen)
5. Ausführung flächenhafter Mess- und Aufnahmeverfahren im Uferbereich (luftgestützte und/oder terrestrische Aufnahmen)
6. Ausführung linienhafter Mess- und Aufnahmeverfahren im Flussbereich
7. Ausführung linienhafter Mess- und Aufnahmeverfahren im Uferbereich
8. Verarbeitung von Punktwolken und Höhenmodellen
9. Verarbeitung linienhafter Daten

EK12DB Erfahrung der Schlüsselpersonen (Los DB)
Die Schlüsselpersonen verfügen über ausreichend Erfahrung aus abgeschlossenen Projekten, welche mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Inhalt, Umfang und Komplexität vergleichbar sind.
Die Erfahrung muss für folgende Kriterien/Anforderungen nachgewiesen werden:
1. Planung und Koordination linienhafter Mess- und Aufnahmeverfahren
2. Qualitätskontrolle im Vermessungswesen
3. Ausführung linienhafter Mess- und Aufnahmeverfahren im Flussbereich
4. Ausführung linienhafter Mess- und Aufnahmeverfahren im Uferbereich
5. Verarbeitung linienhafter Daten

3.8 Geforderte Nachweise

Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine
Zahlungsbedingungen: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Italienisch
Sprache des Verfahrens: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 15.03.2022  bis  25.04.2022
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch, Französisch
Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Es werden keine Dokumente per Post an die Anbieter versandt.

Die Prüfung der Angebote erfolgt gemäss Art. 38 BöB. Eine Bereinigung der Angebote erfolgt ausschliesslich unter den Voraussetzungen und nach Massgabe von Art. 39 BöB sowie auf explizite Aufforderung der Vergabestelle hin.

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

Keine

4.2 Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021)

Internet-Link:
https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

4.3 Begehungen

Es findet keine Begehung statt.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen

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4.6 Sonstige Angaben

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Es werden vier Vermessungslose - Lose A, B-West, B-Ost und B-Süd - (in Abhängigkeit der Messverfahren und der zur Vermessung benötigen Ausrüstung) und zwei Kontrolllose - Lose DA und DB - ausgeschrieben. Es gelten für sämtliche Lose die selben Ausführungstermine.
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Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.

Bei Abweichungen zwischen dem deutschen und französischen Text ist die deutsche Version die massgebliche.

Die das Beschaffungsverfahren unterstützende Firma (Amberg Engineering AG, 8105 Regensdorf-Watt) ist aufgrund ihrer Vorbefassung von der Teilnahme an der Submission ausgeschlossen.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.