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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1246285
24.02.2022|Projekt-ID 226912|Meldungsnummer 1246285|Abbruch

Abbruch

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  BL  24.02.2022
Publikationsdatum Simap: 24.02.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: BLT Baselland Transport AG
Beschaffungsstelle/Organisator: BLT Baselland Transport AG,
z. Hd. Dominic Kostolich
Grenzweg 1, CH 4104 Oberwil,  zu Hdn. von Dominic Kostolich, Grenzweg 1,  4104  Oberwil,  Schweiz,  Telefon:  +41 61 406 11 21,  E-Mail:  dominic.kostolich@blt.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Beschaffung Zweiwege LKW - Meterspur

2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Lieferung Zweiwege LKW (Meterspur) inkl. Anbauteile wie Schneepflug, Mulcher, Wallheckenschere, Kran, Vegetationskontrolle

2.4 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  34621000 - Schienengebundene Instandhaltungs- oder Arbeitswagen und Güterwagen,
34144000 - Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke,
34000000 - Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke,
34100000 - Kraftfahrzeuge,
34139000 - Fahrgestelle,
34114000 - Spezialfahrzeuge,
34144400 - Straßeninstandhaltungsfahrzeuge,
34144450 - Spritzfahrzeuge,
34144500 - Fahrzeuge für Abfall und Abwasser,
34144430 - Kehrfahrzeuge,
34144700 - Nutzfahrzeuge,
34143000 - Fahrzeuge für den Winterdienst

2.5 Angaben zur Publikation der Ausschreibung

Publikation vom :   30.09.2021
im Publikationsorgan :   simap
Meldungsnummer 1219771

3. Begründung

d) die eingereichten Angebote keine wirtschaftliche Beschaffung erlauben oder den Kostenrahmen deutlich überschreiten

5 Rechtsmittelbelehrung

Gestützt auf Art. 15 der IVÖB kann gegen diese Publikation innert 10 Tagen, nach seiner Publikation auf simap.ch angerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, CH 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Die angefochtene Verfügung (Ausschreibung des Auftrags) ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.