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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1246343
17.02.2022|Projekt-ID 231046|Meldungsnummer 1246343|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 17.02.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Baudirektion Kanton Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: Hochbauamt, Baubereich B,  zu Hdn. von Britta Callsen, Stampfenbachstrasse 110,  8090  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  britta.callsen@bd.zh.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Umnutzung UZI 1 - 1 zum Schulraumprovisorium der Sek ll
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Ersatz der bestehenden denkmalgeschützten Stützenverkleidungen aus vorgefertigtem Beton
Aufnahme der bestehenden Elemente
Erstellen von Musterhalbschalen
Erstellen und Liefern von neuen Betonelement-Halbschalen zur Verkleidung bestehender Stützen in unterschiedlichen Abmessungen, exkl. Demontage/Abbruch und Entsorgung der bestehenden Elemente und exkl. Montage der neuen Elemente

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  44114100 - Fertigbeton
Baukostenplannummer (BKP): 212 - Montagebau in Beton, vorgefertigtem Mauerwerk

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Element AG, Industriestrasse 10,  5106  Veltheim,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 125'817.30 mit MWSt.7.7%

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 17.12.2021
Meldungsnummer 1235133

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 11.02.2022

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 3

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.