Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 11.03.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur, Grüzefeldstrasse 41,
8404
Winterthur,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 480 47 11,
Fax:
+41 58 480 47 90,
E-Mail:
beschaffung.winterthur@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- N01/38 Ausbau Nordumfahrung Zürich (ANU)
Los 3: Instandsetzung Gubristtunnel 1. und 2. Röhre.
Los 300: Hauptarbeiten BAU
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Der Auftrag umfasst u.a. folgende Bauarbeiten:
-Abbruch bestehende Fahrbahnplatte / Bankette (1. Röhre 3’270 m, 2. Röhre 3’285 m) -Neubau Werkleitungskanal (WLK), Bankette und Fahrbahn (1. Röhre 3'090 m, 2. Röhre 3'100 m) -Erstellung WLK in Deckelbauweise im Tagbau Weinigen (1. Röhre 180 m, 2. Röhre 180 m) -Kabelaufstiege von WLK in Fahrraum und Abluftkanal -Löschwasserleitung in WLK inkl. Hydranten-Nischen, in Querverbindungen (QV) und Zentralen (1. Röhre ca. 3'225 m, 2. Röhre ca. 3'230 m) -Rück- und Neubau Zwischendecke (1. Röhre 3’020 m, 2. Röhre 3’005 m) -22 neue SOS-Nischen in der 2. Röhre -Betoninstandsetzungen Tunnelwände -Erneuerung Oberflächenschutzsystem -Trasse-Anpassung inkl. Werkleitungen im Vorportalbereich Affoltern -Neumontage und Ersatz von Türen und Toren Als Erstes wird die 2. Röhre instandgesetzt. Erst nach den Ausrüstungsarbeiten durch Dritte (BSA) und Inbetriebnahme der 2. Röhre starten die Arbeiten an der 1. Röhre.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten, | | 45221241 - Bau von Straßentunnels, | | 45233110 - Bauarbeiten für Autobahnen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: ARGE GUBRI c/o Implenia Schweiz AG, Thurgauerstrasse 101a,
8152
Glattpark (Opfikon),
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 184'029'602.60 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Aufgrund der Bewertung aller Zuschlagskriterien hat die ARGE GUBRI c/o Implenia Schweiz AG das vorteilhafteste Angebot eingereicht. Auch unter Berücksichtigung der Bauzeit ist es das wirtschaftlich günstigste Angebot. Der Anbieter C hat bei beiden Varianten die höchste Punktzahl erreicht. Das Angebot besticht durch ein Bauprogramm mit zweckmässigen und plausiblen Bauabläufen, ein gutes Logistikkonzept, ein ausgereiftes Bauprojekt der Logistikbrücke Affoltern sowie sehr erfahrene Schlüsselpersonen.
Der Durchlaufbetrieb (Amtsvariante B) mit der um 4,6 Monate schnelleren Bauzeit rechtfertigt die ausgewiesenen Mehrkosten von rund 7 Mio. CHF nicht. Weiter wäre die Wahl der Amtsvariante B (Durchlaufbetrieb) von den Entscheidungen des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO hinsichtlich Nacht- und Sonntagsarbeit abhängig. Insbesondere aus diesen Gründen wurde die Ausführung der Amtsvariante A (2-Schichtbetrieb) beschlossen.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 22.03.2021
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1187135
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 15.02.2022
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 3
4.4 Sonstige Angaben- Die ARGE GUBRI c/o Implenia Schweiz AG besteht aus folgenden Mitgliedern:
- Implenia Schweiz AG, Glattpark (Opfikon) (Federführung) - Anliker AG, Emmen - Walo Bertschinger AG, Zürich
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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