Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 18.02.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Beschaffungsstelle/Organisator: Oberingenieurkreis I, Schorenstrasse 39,
3645
Gwatt (Thun),
Schweiz,
Telefon:
031 636 44 00,
E-Mail:
info.tbaoik1@be.ch,
URL
http://www.be.ch/tba
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Selektives Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Ersatz Balmbrücke
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Neubau Hilfsbrücke; Abbruch bestehende Betonbrücke 1964; Neubau einer, vorgespannten, 3-feldrigen, integralen Rahmen-brücke für einen Hochwasserabfluss unter Druck, fundiert auf Bohrpfählen; Lehrgerüst; Anpassungen an Zufahrtsstrassen und Krei-sel; Realisierung als modellbasiertes Projekt ohne 2D Pläne.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Ghelma AG Baubetriebe, Liechtenenstrasse 10,
3860
Meiringen,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 4'131'968.05 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die für den Zuschlag massgebenden Merkmale und Vorteile des berücksichtigten Angebots (Art. 51 Abs. 3 Bst. C IVöB 2019) sind folgende: Das berücksichtigte Angebot erreichte die Gesamtpunktzahl von 4.3 von maximal total 5 Punkten für die Erfüllung der Zuschlagskriterien und damit am meisten Punkte von den im Verfahren geprüften Angebote. Ihm ist daher als vorteilhaftestes Angebot der Zuschlag zu erteilen.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 16.07.2021
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1208921
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 16.02.2022
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3013 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine rechtsgültige Unterschrift zu enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
|