Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 23.02.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Zentrale Ausgleichsstelle ZAS, Eidg. Ausgleichskasse EAK
Beschaffungsstelle/Organisator: Zentrale Ausgleichsstelle ZAS, Eidg. Ausgleichskasse EAK, Schwarztorstrasse 59,
3003
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
procedures@zas.admin.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Centrale de compensation (CdC)
Service des Achats,
zu Hdn. von
Projekt (22118) 602 Sicherheits- und Empfangsdienste EAK / Logos 2, Avenue Edmond-Vaucher 18,
1211
Genève 2,
Schweiz,
E-Mail:
procedures@zas.admin.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 09.03.2022
- Bemerkungen: Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 04.04.2022 Uhrzeit: 23:59, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4.
a) Bei Abgabe an der Warenannahme der ZAS (durch Anbieter oder Kurier): Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung der ZAS zu erfolgen. b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter. c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail an procedures@zas.admin.ch zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 08.04.2022, Bemerkungen:
Die Offertöffnung ist nicht öffentlich.
1.6 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Dienstleistungskategorie CPC:-
[23] Auskunfts- und Schutzdienste (außer Geldtransport)
2.2 Projekttitel der Beschaffung- (22118) 602 Sicherheits- und Empfangsdienste EAK / Logos 2
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- (22118) 602
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 79710000 - Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten, | | 79992000 - Empfangsdienste |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Die Eidgenössische Ausgleichskasse (EAK) benötigt betriebsnotwendige Sicherheits- und Empfangsdienste im Gebäude Schwarztorstrasse 59 in 3003 Bern.
Grundauftrag: 5'850 Stunden (max.) vom 01.09.2022 bis 31.08.2025.
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung- Schwarztorstrasse 59, 3003 Bern.
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 01.09.2022, Ende: 31.08.2027
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Ja
-
Beschreibung der Optionen: Option für Verlängerung des Grundauftrages vom 01.09.2025 bis 31.08.2027 für 3'900 Stunden (max.).
2.10 Zuschlagskriterien- ZK01 Preis
Gewichtung 40%
ZK02 Qualität Personal
Gewichtung 40% ZK03 Qualität Einsatzkonzept
Gewichtung 20% Erläuterungen:
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Anhang 1 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Bemerkungen: 01.09.2022 – 31.08.2025 für den Grundauftrag
01.09.2025 – 31.08.2027 für die optionale Verlängerung des Grundauftrags
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Die in Anhang 1 aufgeführten Teilnahmebedingungen müssen vollständig und ohne Einschränkung oder Modifikation erfüllt und nachgewiesen werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
3.2 Kautionen / Sicherheiten- Keine
3.3 Zahlungsbedingungen- 30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt.
Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung finden Sie auf folgender Webseite: http://www.e-rechnung.admin.ch/index.php
3.4 Einzubeziehende Kosten- Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und exkl. MwSt. auszuweisen. Der Preis exkl. MwSt. beinhaltet insbesondere Versicherung, Spesen, Sozialabgaben etc.
3.5 Bietergemeinschaft- Nicht zugelassen.
3.6 Subunternehmer- Nicht zugelassen.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. Nachweis Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes. Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch). Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes. Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK02 Erfahrung Der Anbieter bestätigt, dass er über ausreichende Erfahrung in der Betreuung einer Loge verfügt und bereits Aufgaben ausgeführt hat, die in Umfang und Komplexität mit den im Pflichtenheft beschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen aus den letzten 10 Jahren nach. Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. Nachweis Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang 6) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).
EK03 Personelle Ressourcen Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können. Nachweis Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation, der für den Autrag eingesetzten personellen Ressourcen.
EK04 Ansprechpartner Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. Nachweis Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.
EK05 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen und der Mitarbeitenden Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher Sprache (Sprachniveau minimum B2) und in französischer Sprache (A2) kommunizieren können. Der Anbieter bestätigt, dass er nur Mitarbeitende einsetzen wird, welche in deutscher (Sprachniveau minimum B2) und in französischer Sprache (A2) kommunizieren können. Nachweis Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen und der für den Einsatz vorgesehenen Mitarbeitenden.
EK06 Personensicherheitsprüfung Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden. Nachweis Schriftliche Bestätigung.
EK07 Ersatz von Mitarbeitenden Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund. Nachweis Schriftliche Bestätigung.
EK08 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) Der Anbieter akzeptiert die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Schweizerischen Eidgenossenschaft: - Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021) Nachweis Schriftliche Bestätigung (Anhang 3).
EK09 Akzeptanz des Vertragsentwurfs Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 4 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren. Akzeptanz der Geheimhaltungsverpflichtung Der Anbieter ist bereit, die in Anhang 5 der Ausschreibungsunterlagen enthaltene Vertraulichkeitsvereinbarung vorbehaltlos zu akzeptieren. Nachweis Vertragsentwurf und Geheimhaltungsverpflichtung sind zu unterzeichnen (Anhang 4 und 5).
EK10 Qualitätsmanagementsystem Nachweis, dass der Anbieter über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem oder über ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO 9001:2015 oder gleichwertig verfügt. Nachweis Nachvollziehbare Dokumentation oder entsprechendes Zertifikat.
EK11 Haftpflichtversicherung Die Anbieterin bestätigt, dass sie über eine Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden verfügt mit einer Mindestdeckung von 10 Mio CHF. Nachweis Der Anbieter weist die Erfüllung dieses Kriteriums nach, indem er eine entsprechende Kopie des Versicherungsausweises beilegt. Ausländische Anbieterin legen zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung bei, falls der Nachweis nicht in einer schweizerischen Amtssprache oder in Englisch vorliegt.
EK12 Konkordat über die Sicherheitsunternehmen https://www.fedlex.admin.ch/eli/oc/2001/389/de Der Anbieter bestätigt, dass er die Bestimmungen des Konkordats über die Sicherheitsunternehmen und dessen Richtlinien respektiert/einhält. Nachweis Schriftliche Bestätigung.
EK13 Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für den Bereich der privaten Sicherheitsdienstleistungen Der Anbieter ist am geltenden Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für den Bereich der privaten Sicherheitsdienstleistungen gebunden. Link : GAV für Bereich der privaten Sicherheitsdienstleistungen (admin.ch): https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/Personenfreizugigkeit_Arbeitsbeziehungen/Gesamtarbeitsvertraege_Normalarbeitsvertraege/ Gesamtarbeitsvertraege_Bund/Allgemeinverbindlich_erklaerte_Gesamtarbeitsvertraege/Private_Sicherheitsdienstleistungsbranche.html Nachweis Kopie der GAV-Bescheinigung für den Gesamtarbeitsvertrag für die private Sicherheitsbranche oder ein anderes Dokument, das belegt, dass der Anbieter an den besagten GAV gebunden ist.
EK14 Mitgliedschaft VSSU Der Anbieter bestätigt, dass er über eine Mitgliedschaft im Verband Schweizerischer Sicherheitsdienstleistungs-Unternehmen (VSSU) oder in einem vergleichbaren nationalen oder internationalen Verband verfügt. Nachweis Der Anbieter weist die Erfüllung dieses Kriteriums nach, indem er eine entsprechende Kopie der Mitgliedschaft beilegt. Ausländische Anbieter legen zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung bei, falls der Nachweis nicht in einer schweizerischen Landessprache oder in Englisch vorliegt. Die ausländischen Anbieter sind selber verantwortlich für den eindeutigen Nachweis der Gleichwertigkeit.
EK15 Strafregisterauszug Der Anbieter bestätigt, dass er auf Verlangen der Auftraggeberin einen Strafregisterauszug der zum Einsatz vorgesehenen Mitarbeitenden einholen wird und bei allfälligen Einträgen die Auftraggeberin umgehend informieren wird. Ausländische Anbieter müssen eine vergleichbare amtliche Urkunde im Original beilegen, zusätzlich mit amtlicher Beglaubigung, falls die Urkunde nicht vollständig in einer schweizerischen Amtssprache abgefasst sein wird. Nachweis Schriftliche Bestätigung im Feld "Angaben des Anbieters".
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Italienisch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch, Französisch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 23.02.2022 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch, Französisch Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend. Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Keine
4.2 Geschäftsbedingungen- Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021).
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.
4.6 Sonstige Angaben- Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.
Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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