Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 24.02.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA Filiale Zofingen,
zu Hdn. von
Projektmanagement Nord, Brühlstrasse 3,
4800
Zofingen,
Schweiz,
Telefon:
+41584827511,
Fax:
+41 58 482 75 90,
E-Mail:
beschaffung.zofingen@astra.admin.ch,
URL
www.zofingen.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- N02, 080008, EP STB, Sanierungstunnel Belchen STB / Bauleitung Bau - Nachtrag
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Hinweis: IG BL-STB
Name: c/o ILF Beratende Ingenieure AG, Badenerstrasse 816,
8048
Zürich,
Schweiz Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'635'745.28 mit MWSt.7.7% Bemerkung: "IG BL-STB" best. aus: ILF Beratende Ingenieure AG, Zürich / A. Aegerter & Dr. O. Bosshardt AG, Basel / Emch+Berger AG, Bern
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Gemäss Art. 21 Abs. 2 lit. e BöB.
Die Grundbeschaffung wurde im offenen Verfahren vergeben. Im Projekt sind Mehrleistungen erforderlich. Die Projektierungsarbeiten am Sanierungstunnel Belchen STB, in Hägendorf/Eptingen, bedingen vertiefte technische Kenntnisse der bis jetzt getätigten Arbeiten. Die Fertigsstellungsarbeiten sind anspruchsvoll und können nur von einem Anbieter erbracht werden, weil nur er die Abläufe und notwendigen Kenntnisse der konkreten Verhältnisse hat. Es gibt keine Alternative dazu, ein Anbieterwechsel würde erhebliche Schwierigkeiten, neue Einarbeitung mit entsprechender zeitlicher Verzögerung, bereiten. Die Mehrkosten eines Anbieterwechsels würden auf ca. CHF 2'500'000.00 geschätzt, was wirtschaftlich nicht tragbar wäre.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 18.02.2022
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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