Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
BS
23.02.2022 Publikationsdatum Simap: 23.02.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt, Städtebau & Architektur, Hochbauamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt, Kantonale Fachstelle für öffentliche Beschaffungen, Münsterplatz 11, Postfach,
4001
Basel,
Schweiz,
Telefon:
061 267 91 76,
E-Mail:
kfoeb@bs.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Neubau Zweitstandort Sanität, BKP 230 Elektroanlagen
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Für die Sanität Basel wird ein Zweitstandort auf dem Areal des Zeughauses erstellt. Für das Gebäude sind die Erschliessungsleitungen Stark- und Schwachstrom ab dem bestehenden Hauptgebäude Zeughaus und alle für den Betrieb notwendigen Stark- und Schwachstrominstallationen innerhalb des Neubaus zu erstellen. Der Leistungsumfang der ausgeschriebenen Arbeiten umfasst weiter die Installation für nutzerseitig gelieferte Systeme.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45311000 - Installation von Elektroanlagen |
Baukostenplannummer (BKP): | 230 - Uebergangsposition |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: swisspro NW AG, Maulbeerstr. 1,
4058
Basel,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 632'173.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Vergabe des Auftrages erfolgt aufgrund der in den Ausschreibungsunterlagen vorgegebenen Zuschlagskriterien an die Anbieterin mit dem vorteilhaftesten Angebot.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 09.10.2021
im Publikationsorgan: Kantonsblatt Basel-Stadt 2021 www.kantonsblatt.ch
Meldungsnummer
1221079
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 21.02.2022
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 8
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Soweit es sich nicht aus dieser Publikation ergibt, können die Beteiligten innert Frist von fünf Tagen, von der Veröffentlichung im Kantonsblatt Basel-Stadt an gerechnet, verlangen, dass ihnen durch eine erweiterte Begründung eröffnet wird, aus welchen wesentlichen Gründen ihr Angebot nicht berücksichtigt wurde und worin die ausschlaggebenden Merkmale und Vorteile des berücksichtigten Angebotes liegen. Das Begehren ist schriftlich an das Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt, Kantonale Fachstelle für öffentliche Beschaffungen, Münsterplatz 11, Postfach, 4001 Basel, zu richten.
Rekurse sind innert Frist von zehn Tagen, von der Veröffentlichung im Kantonsblatt Basel-Stadt oder vom Empfang der erweiterten Begründung an gerechnet, an das Verwaltungsgericht Basel-Stadt, Bäumleingasse 1, 4051 Basel zu richten. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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