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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1247781
25.02.2022|Projekt-ID 226967|Meldungsnummer 1247781|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 25.02.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Baudirektion Kanton Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: Hochbauamt, Baubereich B,  zu Hdn. von Yvonne Grunwald / Dragana Ivelj, Stampfenbachstrasse 110,  8090  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  yvonne.grunwald@bd.zh.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

KSL Urdorf; Erweiterungsneubau
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Die Kantonsschule Limmattal wächst in den nächsten Jahren gemäss Prognose um rund 50%, daher werden sämtliche Naturwissenschaften in einen Neubau ausgelagert und erweitert. In einem zweiten Gebäude entsteht die bisher nicht vorhandene Aula und 2 Doppelsporthallen. Das Parkdeck wird durch eine
Tiefgarage ersetzt.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45443000 - Fassadenarbeiten
Baukostenplannummer (BKP): 215 - Montagebau als Leichtkonstruktionen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Diethelm Fassadenbau AG, Spilhof,  5626  Hermetschwil-Staffeln,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 642'010.45 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 22.09.2021
Meldungsnummer 1219963

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 18.02.2022

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 3

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.