Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 28.02.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL,
zu Hdn. von
Warengruppe Informatik, Fellerstrasse 21,
3003
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 465 50 03,
E-Mail:
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- F22035 - Zertifizierung nach dem PKI-Standards ZertES, VZertES und TAV für die A- und B-Klasse (inkl. Server Signing)
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[7] Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 79132100 - Zertifizierungsdienste elektronischer Signaturen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: KPMG AG, Zertifizierungsstelle SCESm 0071, SCESp 0127, Badenerstrasse 172,
8004
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 2'480'977.20 mit MWSt.7.7% Bemerkung: Inkl. Option (siehe Ziffer 4.4)
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Den Zuschlag gemäss Art. 21 Abs. 2 Bst. c BöB erhält die Firma KPMG AG, da die Rezertifizierung im Public Key Infrastructure (PKI) Umfeld nur durch eine externe Anerkennungsstelle durchgeführt werden kann, welche über die notwendige Akkreditierung in der Schweiz verfügt. Es existiert keine Alternative, die Firma KPMG AG ist zurzeit die einzige akkreditierte Anerkennungsstelle, welche den notwendigen Leistungsumfang im Schweizer Markt abdecken kann.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 21.02.2022
4.4 Sonstige Angaben- Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2)
- Grundauftrag bis 31.12.2027: CHF 1'850’932.20 - Option bis 31.12.2027: CHF 630’045.00 Alle Preisangaben inklusive 7.7% MWSt.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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