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19.03.2022|Projekt-ID 234351|Meldungsnummer 1247973|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  LU  19.03.2022
Publikationsdatum Simap: 19.03.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kanton Luzern, vertreten durch die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa), Abteilung Natur, Jagd und Fischerei
Beschaffungsstelle/Organisator: Kanton Luzern, vertreten durch die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa), Abteilung Natur, Jagd und Fischerei,  zu Hdn. von David Preiswerk, Centralstrasse 33, Postfach,  6210  Sursee,  Schweiz,  Telefon:  +41 41 349 74 48,  E-Mail:  david.preiswerk@lu.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Kanton Luzern, vertreten durch die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa), Abteilung Natur, Jagd und Fischerei, Centralstrasse 33, Postfach,  6210  Sursee,  Schweiz,  Telefon:  +41 41 349 74 48,  E-Mail:  david.preiswerk@lu.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

31.03.2022
Bemerkungen: Die Fragen werden bis voraussichtlich 7. April 2022 beantwortet.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 05.05.2022 Uhrzeit: 12:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Das Risiko, dass das zugestellte Angebot rechtzeitig bei der Dienststelle Landwirtschaft und Wald des Kantons Luzern eintrifft, liegt bei der Anbieterin. Das Angebot ist verschlossen mit Adresse des Absenders und dem Vermerk "NICHT ÖFFNEN" bei der Adresse der Auftraggeberin einzureichen.

1.5 Datum der Offertöffnung:

05.05.2022, Uhrzeit:  15:00, Ort:  Dienststelle lawa, Centralstrasse 33, 6210 Sursee, Bemerkungen:  Das Offertöffnungsprotokoll wird den Anbietenden zugestellt.

1.6 Art des Auftraggebers

Kanton

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Dienstleistungskategorie CPC:

[27] Sonstige Dienstleistungen

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Biodiversitätsmonitoring (BDM) Luzern, Aufbau und Betrieb des kantonalen BDM auf Grundlage der Methodik des nationalen BDM, Submission der Erhebungsperiode 2023 bis 2027

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

2021-6041 Submission BDM LU

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  98300000 - Diverse Dienstleistungen

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Gegenstand der Beschaffung ist der Zeitraum 2022 bis 2028 für den Aufbau und Betrieb des Biodiversitätsmonitorings im Kantons Luzern mit Felderhebungen in den Jahren 2023 bis 2027. Der Auftrag wird nicht unterteilt in Lose wie Regionen, Arbeitsgattungen oder zeitliche Etappen. Zur Überwachung des Zustandes und der Entwicklung der Biodiversität im Kanton Luzern werden auf systematisch angeordneten Untersuchungsflächen Daten über das Vorkommen von Arten (Tagfalter, Gefässpflanzen) erhoben. Die Leistung Felderhebungen Brutvögel wurde von der Auftraggeberin separat vergeben. Die erhobenen Daten werden gesichert und ausgewertet. Die Methode ist in den Ausschreibungsunterlagen detailliert beschrieben.

2.7 Ort der Dienstleistungserbringung

- Felderhebungen in den 57 Stichprobenflächen im Kanton Luzern
- Besprechungen in Sursee
- Büroarbeiten am Sitz der Auftragnehmerin

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 03.10.2022, Ende: 30.06.2028
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Beginn 03.10.2022 und Ende 30.06.2028
Bemerkungen: Die Felderhebungen sind in den Jahren 2023 bis 2027.

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Es gelten die Ausschlusskriterien gemäss § 16 öBG. Die Anbieter haben mit dem Angebot die Selbstdeklaration sowie ein Betreibungsregisterauszug (max. 3 Monate alt) einzureichen und erfüllen alle Anforderungen der Selbstdeklaration. Die Auftraggeberin behält sich vor, vor Auftragsvergabe die entsprechenden Nachweise bei der Anbieterin zu verlangen.

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Keine

3.3 Zahlungsbedingungen

Die Auftragnehmerin respektiv deren federführende Firma stellt der Auftraggeberin per Ende jedes Quartals oder jedes Halbjahres Rechnung aufgrund der geleisteten Arbeiten, im ersten Jahr jedoch nur per Ende Dezember 2022. Die Rechnungsbeträge erfolgen nach dem Zahlungsplan, der aufgrund des Projektplanes und der Offerte im Vertrag geregelt wird. Der Projektplan ist abhängig vom Arbeits- und Zeitplan der Auftragnehmerin.

3.4 Einzubeziehende Kosten

Die Anbieterin hat für ihren Aufwand verbindliche, für die Projektdauer feste Stundenansätze für die verschiedenen Funktionen zu offerieren. Für die Feldarbeit sind der Aufwand pro Artengruppe aufzustellen. Die verlangte Flexibilität betreffend Wetter und weiteren Risiken ist in den Honoraren einzurechnen. Erhebungsabbrüche werden nicht separat vergütet. Nebenkosten sind in den Honoraren einzurechnen und werden nicht separat vergütet. Alle Aufwendungen der Auftragnehmerin für Infrastruktur, Hard- und Software, Datenspeicherung und weiteren Geräte sind in den Honoraren einzurechnen. Die Anfahrtspauschale gilt pro Person, Stichprobenfeld und Erhebungstag / Sitzungstag. Sie ist als durchschnittlicher Wert je Arten-gruppe zu kalkulieren und es sind folgende Aufwendungen einzurechnen: Reisezeit, Fahrkosten (Benutzung Fahrzeug oder Fahrticket öffentlicher Verkehr), Verpflegungskosten, allfällige Übernachtungskosten. Die Offerte mit den Honoraren und den Anfahrtspauschalen sind in Jahresetappen zu unterteilen. Der Auftrag wird als Kostendach vergeben, welches nicht überschritten werden darf. Zusatzleistungen müssen ausgewiesen, begründet und im Voraus von der Auftraggeberin bewilligt werden.

3.5 Bietergemeinschaft

Bietergemeinschaften und Subunternehmen sind zugelassen. Nimmt die Anbieterin als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss sie eine Unternehmung bezeichnen, welche die Federführung (Stellvertretung, Koordination) übernimmt. Die Aufteilung der Arbeitsbereiche innerhalb der Bietergemeinschaft ist im Angebot anzugeben. Die für die Felderhebungen mandatierten natürlichen Personen bzw. Subunternehmen müssen mit der Offerte noch nicht ausgewiesen werden.

3.6 Subunternehmer

Subunternehmen sind zugelassen und müssen mit der Offerte noch nicht ausgewiesen werden.

3.7 Eignungskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

3.8 Geforderte Nachweise

Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch
Sprache des Verfahrens: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

8 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 21.03.2022  bis  05.05.2022
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

Gemäss Teilnahmebedingungen und Eignungskriterien

4.2 Geschäftsbedingungen

Keine

4.3 Begehungen

Keine

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Gemäss Teilnahmebedingungen und Eignungskriterien

4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen

Die Handbücher, Anleitungen und Raumdaten der Stichprobenflächen wurden von der Firma Hintermann & Weber AG, Reinach, erarbeitet. Sämtliche im Rahmen dieser Vorbereitungsarbeiten erarbeiteten Unterlagen stehen allen Anbietenden zur Verfügung. Diese Auftragsnehmerin ist ohne Einschränkung zur Teilnahme an der vorliegenden Ausschreibung zugelassen.

4.6 Sonstige Angaben

Die Zuschlagsverfügung erfolgt im Juni/Juli 2022 durch das zuständige Departement BUWD. Der Auftrag wird anschliessend durch die Dienststelle lawa erteilt. Der Kredit für Arbeiten im Jahr 2022 ist rechtskräftig. Die Arbeiten für die Jahre 2023 bis 2028 werden unter Vorbehalt der jeweiligen Budgetgenehmigung bzw. für die Jahre 2025 bis 2028 unter zusätzlichem Vor-behalt der Verfügbarkeit der erforderlichen Mittel aufgrund der Programmvereinbarung zwischen Bund und Kanton ausgelöst.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

Kantonsblatt Luzern

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Ausschreibung kann innert zehn Tagen seit Publikation beim Kantonsgericht Luzern, 4.Abteilung, Obergrundstrasse 46, Postfach 3569, 6002 Luzern, Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten und ist im Doppel einzureichen. Die angefochtene Ausschreibung und die vorhandenen Beweismittel sind beizulegen.