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28.02.2022|Projekt-ID 234496|Meldungsnummer 1248481|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 28.02.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Uitikon
Beschaffungsstelle/Organisator: swrplus AG,  zu Hdn. von Murat Ok, Schöneggstrasse 30,  8953  Dietikon,  Schweiz,  E-Mail:  murat.ok@swrplus.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Gemeinde Uitikon,  zu Hdn. von David Bodo, Zürcherstrasse 59,  8142  Uitikon,  Schweiz,  E-Mail:  david.bodo@uitikon.org

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

15.03.2022
Bemerkungen: Nach diesem Termin werden keine Fragen, auch keine Zusatzfragen zu den bereits gestellten Fragen mehr beantwortet. Die Fragen werden bis spätestens 22.03.2022 beantwortet.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 30.03.2022 Uhrzeit: 11:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Eingang am Eingabeort massgebend (nicht Poststempel)

1.5 Datum der Offertöffnung:

30.03.2022, Uhrzeit:  13:30, Ort:  Gemeinde Uitikon, Bemerkungen:  Es findet keine öffentliche Öffnung der Angebote statt. Das Offertöffnungsprotokoll wird allen Anbietern zugestellt.

1.6 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Bauauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Bauauftrages

Ausführung

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Sanierung Allmend-/Lättenstrasse Uitikon, Abschnitt Chapfstr.-Haldenstr.

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

01.19-1019

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten
Baukostenplannummer (BKP): 1411 - Baumeisterarbeiten
Normpositionen-Katalog (NPK): 112 - Prüfungen,
113 - Baustelleneinrichtung,
117 - Abbrüche und Demontagen,
151 - Bauarbeiten für Werkleitungen,
211 - Baugruben und Erdbau,
221 - Fundationsschichten für Verkehrsanlagen,
222 - Abschlüsse, Pflästerungen, Plattendecken und Treppen,
223 - Belagsarbeiten,
237 - Kanalisationen und Entwässerungen,
241 - Ortbetonbau

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Die ausgeschriebenen Arbeiten umfassen den Neubau der Regenabwasser- und Schmutzabwasserkanalisation, Ersatz der Wasserleitung, Erneuerung der Beleuchtung, Anpassung der Antennenanlage, sowie die Sanierung der Strasse mit Gehweg im Abschnitt Chapfstrasse bis Haldenstrasse. Die EKZ sieht Anpassungen bei der Niederspannungsanlage vor. Diese Arbeiten werden durch die EKZ separat vergeben.

2.7 Ort der Ausführung

Allmend-/Lättenstrasse Uitikon, Abschnitt Chapfstr.-Haldenstr.

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01.05.2022, Ende: 31.07.2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Ja

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Beginn 23.05.2022 und Ende 30.11.2022
Bemerkungen: Deckschicht-Einbau: Herbst 2022 oder Sommer 2023

3. Bedingungen

3.7 Eignungskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine
Zahlungsbedingungen: Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch
Sprache des Verfahrens: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

90 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 28.02.2022  bis  30.03.2022
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.3 Begehungen

Keine

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.