Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 28.02.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Uitikon
Beschaffungsstelle/Organisator: swrplus AG,
zu Hdn. von
Murat Ok, Schöneggstrasse 30,
8953
Dietikon,
Schweiz,
E-Mail:
murat.ok@swrplus.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Gemeinde Uitikon,
zu Hdn. von
David Bodo, Zürcherstrasse 59,
8142
Uitikon,
Schweiz,
E-Mail:
david.bodo@uitikon.org
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 15.03.2022
- Bemerkungen: Nach diesem Termin werden keine Fragen, auch keine Zusatzfragen zu den bereits gestellten Fragen mehr beantwortet. Die Fragen werden bis spätestens 22.03.2022 beantwortet.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 30.03.2022 Uhrzeit: 11:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Eingang am Eingabeort massgebend (nicht Poststempel)
1.5 Datum der Offertöffnung:- 30.03.2022, Uhrzeit:
13:30, Ort:
Gemeinde Uitikon, Bemerkungen:
Es findet keine öffentliche Öffnung der Angebote statt. Das Offertöffnungsprotokoll wird allen Anbietern zugestellt.
1.6 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Bauauftrages-
Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Sanierung Allmend-/Lättenstrasse Uitikon, Abschnitt Chapfstr.-Haldenstr.
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 01.19-1019
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
Baukostenplannummer (BKP): | 1411 - Baumeisterarbeiten |
Normpositionen-Katalog (NPK): | 112 - Prüfungen,
| | 113 - Baustelleneinrichtung,
| | 117 - Abbrüche und Demontagen,
| | 151 - Bauarbeiten für Werkleitungen,
| | 211 - Baugruben und Erdbau,
| | 221 - Fundationsschichten für Verkehrsanlagen,
| | 222 - Abschlüsse, Pflästerungen, Plattendecken und Treppen,
| | 223 - Belagsarbeiten,
| | 237 - Kanalisationen und Entwässerungen,
| | 241 - Ortbetonbau |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Die ausgeschriebenen Arbeiten umfassen den Neubau der Regenabwasser- und Schmutzabwasserkanalisation, Ersatz der Wasserleitung, Erneuerung der Beleuchtung, Anpassung der Antennenanlage, sowie die Sanierung der Strasse mit Gehweg im Abschnitt Chapfstrasse bis Haldenstrasse. Die EKZ sieht Anpassungen bei der Niederspannungsanlage vor. Diese Arbeiten werden durch die EKZ separat vergeben.
2.7 Ort der Ausführung- Allmend-/Lättenstrasse Uitikon, Abschnitt Chapfstr.-Haldenstr.
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 01.05.2022, Ende: 31.07.2023
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Ja
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Beginn 23.05.2022 und Ende 30.11.2022
- Bemerkungen: Deckschicht-Einbau: Herbst 2022 oder Sommer 2023
3. Bedingungen3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
Zahlungsbedingungen: Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 90 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 28.02.2022
bis
30.03.2022 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.3 Begehungen- Keine
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
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