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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1249063
02.03.2022|Projekt-ID 234662|Meldungsnummer 1249063|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 02.03.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: ETH Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: ETH Zürich
Abteilung Finanzdienstleistungen,  zu Hdn. von Einkaufskoordination, Scheuchzerstrasse 70, SEW E22,  8092  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  publictender@ethz.ch,  URL www.ethz.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Transmission Electron Microscope (200kV) JEM-2100Plus

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  38511000 - Elektronenmikroskope

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: JEOL (Germany) GmbH, Gute Änger 30,  85356  Freising,  Deutschland
Preis (Gesamtpreis):  CHF 405'000.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: gem. Art. 21, Abs. 2, Bst. c BöB (technische Einmaligkeit)
Das hier gekaufte TEM ist eine Ausführung mit 200 kV und W/LaB6 Filament welches höchste Performance bei vergleichsweise geringen Unterhalts- und Wartungskosten liefert. Die Firma JEOL ist nach umfangreichen Abklärungen die einzige Firma die diese Art von Transmissions-Elektronenmikroskopen herstellt. Zudem hat Prof. Choi in Südkorea bereits mit JEOL Elektronemikroskopen gearbeitet und deshalb kann der Start nach dem Wechsel zur ETH Zürich so ohne grossen Schulungsaufwand und rasch vonstatten gehen.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 28.02.2022

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.