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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1249225
04.03.2022|Projekt-ID 226101|Meldungsnummer 1249225|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 04.03.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kanton Zürich, Bildungsdirektion, Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Realgymnasium Rämibühl
Beschaffungsstelle/Organisator: Kanton Zürich, Bildungsdirektion, Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Ausstellungsstrasse 80,  8090  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  beschaffungswesen@mba.zh.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Ausschreibung Reinigungsdienstleistung Realgymnasium Rämibühl
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Reinigungsdienstleistung einer Gebäudefläche von rund 2'728 m2 des Realgymnasiums Rämibühl in Zürich, gemäss Pflichtenheft

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [14] Gebäudereinigung und Hausverwaltung

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  90911200 - Gebäudereinigung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Splendida Services AG, Industriestrasse 25,  8604  Volketswil,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 246'383.00 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Hat die Zuschlagskriterien am besten erfüllt

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 08.09.2021
Meldungsnummer 1216715

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 02.03.2022

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 15

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an die Anbietenden bzw. von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.