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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1249417
10.03.2022|Projekt-ID 232350|Meldungsnummer 1249417|Berichtigung      Berichtigung

Berichtigung

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  BL  10.03.2022
Publikationsdatum Simap: 10.03.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bauverwaltung Münchenstein
Beschaffungsstelle/Organisator: Bauverwaltung Münchenstein,  zu Hdn. von Sandra Thomann, Schulackerstrasse 4,  4142  Münchenstein,  Schweiz,  Telefon:  +41 61 416 11 57,  Fax:  +41 61 416 11 97,  E-Mail:  bauverwaltung@muenchenstein.ch

1.2 In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigende Adresse

Keine Änderung

1.3 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.4 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschreibung

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Münchenstein, Baumgartenweg & Karl Löliger-Strasse: Neubau Sauberwasserleitung

2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Die Bauarbeiten im Baumgartenweg und in der Karl Löliger-Strasse umfassen das Verlegen einer Sauberwasserleitung HDPE Ø 250 mm bis HDPE Ø 315 mm im offenen Graben. Im Auftrag der Gemeinde Münchenstein wird die Primeo Netz AG die bestehenden Kandelaber mit neuen Leuchten versehen.

2.4 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45231300 - Bauarbeiten für Wasser- und Abwasserrohrleitungen
Baukostenplannummer (BKP): 8 - Reserve
Normpositionen-Katalog (NPK): 112 - Prüfungen,
113 - Baustelleneinrichtung,
116 - Holzen und Roden,
117 - Abbrüche und Demontagen,
151 - Bauarbeiten für Werkleitungen,
222 - Abschlüsse, Pflästerungen, Plattendecken und Treppen,
223 - Belagsarbeiten,
237 - Kanalisationen und Entwässerungen

3. Referenz

3.1 Referenznummer der Bekanntmachung

Publikation vom :   27.01.2022

4. Folgende Stellen sind in der ursprünglichen Meldung zu berichtigen

4.1 In der ursprünglichen Meldung zu berichtigender Text

Stelle des zu berichtigenden Textes :   2.11 Werden Varianten zugelassen?
Anstatt :   Nein.
Muss es heissen :   Ja.
Varianten müssen hinsichtlich Nutzung, Gebrauchstauglichkeit und Sicherheit dem Hauptangebot entsprechen. Objektgliederung gemäss Grundangebot.

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gestützt auf Art. 15 der IVÖB kann gegen diese Publikation innert 10 Tagen, nach seiner Publikation im Amtsblatt an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu.
Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Die angefochtene Verfügung (Ausschreibung des Auftrags) ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.