Berichtigung- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
BL
10.03.2022 Publikationsdatum Simap: 10.03.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bauverwaltung Münchenstein
Beschaffungsstelle/Organisator: Bauverwaltung Münchenstein,
zu Hdn. von
Sandra Thomann, Schulackerstrasse 4,
4142
Münchenstein,
Schweiz,
Telefon:
+41 61 416 11 57,
Fax:
+41 61 416 11 97,
E-Mail:
bauverwaltung@muenchenstein.ch
1.2 In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigende Adresse-
Keine Änderung
1.3 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.4
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschreibung2.1 Projekttitel der Beschaffung- Münchenstein, Baumgartenweg & Karl Löliger-Strasse: Neubau Sauberwasserleitung
2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Die Bauarbeiten im Baumgartenweg und in der Karl Löliger-Strasse umfassen das Verlegen einer Sauberwasserleitung HDPE Ø 250 mm bis HDPE Ø 315 mm im offenen Graben. Im Auftrag der Gemeinde Münchenstein wird die Primeo Netz AG die bestehenden Kandelaber mit neuen Leuchten versehen.
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45231300 - Bauarbeiten für Wasser- und Abwasserrohrleitungen |
Baukostenplannummer (BKP): | 8 - Reserve |
Normpositionen-Katalog (NPK): | 112 - Prüfungen,
| | 113 - Baustelleneinrichtung,
| | 116 - Holzen und Roden,
| | 117 - Abbrüche und Demontagen,
| | 151 - Bauarbeiten für Werkleitungen,
| | 222 - Abschlüsse, Pflästerungen, Plattendecken und Treppen,
| | 223 - Belagsarbeiten,
| | 237 - Kanalisationen und Entwässerungen |
3. Referenz3.1 Referenznummer der Bekanntmachung-
Publikation vom
:
27.01.2022
4. Folgende Stellen sind in der ursprünglichen Meldung zu berichtigen4.1 In der ursprünglichen Meldung zu berichtigender Text-
Stelle des zu berichtigenden Textes
:
2.11 Werden Varianten zugelassen?
Anstatt
:
Nein.
Muss es heissen
:
Ja. Varianten müssen hinsichtlich Nutzung, Gebrauchstauglichkeit und Sicherheit dem Hauptangebot entsprechen. Objektgliederung gemäss Grundangebot.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gestützt auf Art. 15 der IVÖB kann gegen diese Publikation innert 10 Tagen, nach seiner Publikation im Amtsblatt an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu.
Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Die angefochtene Verfügung (Ausschreibung des Auftrags) ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.
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