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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1249515
24.03.2022|Projekt-ID 229421|Meldungsnummer 1249515|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  BL  24.03.2022
Publikationsdatum Simap: 24.03.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bedarfsstelle: Amt für Justizvollzug
Beschaffungsstelle/Organisator: Bedarfsträger: Sicherheitsdirektion Kanton Basel-Landschaft
Organisator: Zentrale Beschaffungsstelle, Rheinstrasse 29,  4410  Liestal,  Schweiz,  E-Mail:  zbs@bl.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Sicherheitsdienstleistungen
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Gesucht wir ein qualifizierter Dienstleister, welcher an den aktuell drei Standorten in Zusammenarbeit mit dem Stammpersonal den ordentlichen Betrieb Nachtdienst bestreitet. Und der in der Lage ist, im Eskalationsfall und auf Bedarf hin Unterstützung zu leisten. Im Weiteren sind spontane Einsätze infolge Absenzen im Stammpersonal zu leisten.

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [27] Sonstige Dienstleistungen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  79000000 - Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Securitas AG Schweizerische Bewachungsgesellschaft, Auf dem Wolf 43,  4002  Basel,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  ohne Angabe

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 18.11.2021
im Publikationsorgan: Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Meldungsnummer 1228765

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 22.03.2022

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 3

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, nach seiner Publikation im Amtsblatt an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.