Support

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?
Häufige Fragen
Kontakt Simap-Helpdesk
Suche ändern
Sie können Ihre Suchkriterien ändern oder die Suche verfeinern
Stichwort:
Ort der Auftragserfüllung:
Zeitraum:
Heute

Laufende Woche

Laufendes Jahr

von
bis

Gesamt (letzte 3 Jahre)
Sie sind hier:
Startseite> Recherchieren> Einzelmeldungen

Ihre Ergebnisse

Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1249675
28.03.2022|Projekt-ID 234869|Meldungsnummer 1249675|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 28.03.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Klima, Worblentalstrasse 68, Ittigen, CH-3003 Bern
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Klima,  zu Hdn. von Frau Andrea Burkhardt, Abteilungsleiterin, Worblentalstrasse 68, Ittigen,  3003  Bern,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 462 64 94,  Fax:  ----,  E-Mail:  andrea.burkhardt@bafu.admin.ch,  URL www.bafu.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Geschäftsstelle Technologiefonds 2023-2025
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Begleitung und Überwachung laufender Bürgschaften sowie Vergabe neuer Bürgschaften als Übergang bis das weiterentwickelte Instrument gemäss revidiertem CO2-Gesetz operativ sein kann.

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [11] Unternehmensberatung und zugehörige Tätigkeiten

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  79410000 - Unternehmens- und Managementberatung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Emerald Technology Ventures AG, Seefeldstrasse 215,  8008  Zürich,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 11'107'150.00 ohne MWSt.
Bemerkung: Ref.: Drittmittel / 8747EE8FB

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe c des Bundesgesetzes vom 21. Juni 2019 über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB; SR 172.056.1)

Den Zuschlag erhält die Firma Emerald Technology Ventures AG, da sie als einzige Firma das interdisziplinäre Wissen sowie die Erfahrung mitbringt, um die operative Fortführung der Verpflichtungen des Bundes für die Übergangsfrist von drei Jahren zu gewährleisten. Aufgrund politischer Verzögerungen ist unklar, welche neuen Anforderungen an das Förderinstrument Technologiefonds mittelfristig gestellt werden. Sobald dies klar ist, soll eine WTOAusschreibung mit der dafür benötigten, voraussichtlich neuen Expertise durchgeführt werden. Bis dahin können nur durch eine kontinuierliche, spezifische Begleitung der seit 2015 vergebenen Bürgschaften zusätzliche Bürgschaftsausfälle für den Bund vermieden werden. Emerald kann zudem weiterhin die Gleichbehandlung der Gesuche gewährleisten, was einen unverhältnismässig hohen Wissenstransfer für eine andere Anbieterin bedeuten würde. Sie hat in den über sieben Jahre als Geschäftsstelle Technologiefonds ein grosses Netzwerk mit den massgebenden Akteuren aufgebaut. Die Zusammenarbeit mit allen Beteiligten ist gut verankert und zeigt ein hohes Leistungsniveau. Es gibt keine weitere Anbieterin, welche all die technischen Besonderheiten für die Geschäftsstelle Technologiefonds für 2023-2025 so umfassend erfüllt wie Emerald Technology Ventures AG.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 23.02.2022

4.4 Sonstige Angaben

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen.

Bei Abweichungen zwischen dem deutschen und französischen Text ist die deutsche Version die massgebliche.

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.