Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 22.03.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB, Infrastruktur Energie, Projekte & Engineering,
zu Hdn. von
Peter Luginbühl, Industriestrasse 1,
3052
Zollikofen,
Schweiz,
E-Mail:
peter.luginbuehl4@sbb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- KW Massaboden 132kV, Baumeisterleistungen
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Detaillierter Projektbeschrieb und Hauptmengen gemäss Teil B1 Besondere Bestimmungen.
Die Ausschreibung umfasst Abbruch-, Demontage-, Tiefbau-, Hochbau- und Umgebungsarbeiten. Die Arbeiten finden statt, während Teile der Anlage unter Betrieb stehen und sind strikt nach Bauphasenplan auszuführen und mit Drittbeteiligten zu koordinieren. Die Bauphasen beziehungsweise die Etappierung unterteilt sich dabei in 3 Hauptetappen.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Theler AG, Bauunternehmung, Bahnhofstrasse 5,
3942
Raron,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 2'135'248.00 ohne MWSt. Bemerkung: exkl. MWSt, inkl. Regie
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das Angebot der Zuschlagsempfängerin war insgesamt das Vorteilhafteste und hat am meisten Punkte erhalten. Ausschlaggebend war insbesondere das Zuschlagskriterium "Preis", bei dem die Zuschlagsempfängerin das niedrigste Angebot eingereicht hat.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 12.11.2021
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer
1224757
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 18.03.2022
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 4
4.4 Sonstige Angaben- ohne Angaben
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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