Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 29.03.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB
Beschaffungsstelle/Organisator: SBB Konzerneinkauf Verbrauchsgüter, Hilfikerstrasse 3,
3000
Bern 65,
Schweiz,
E-Mail:
einkauf.betriebsmittel@sbb.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken-
Adresse gemäss Kapitel 1.1
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 28.04.2022
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 09.05.2022, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Die Eingabe des Angebots muss spätestens am 09.05.2022 (Datum des Poststempels) per Einschreiben an obenstehende Adresse erfolgen.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 12.05.2022, Bemerkungen:
nicht öffentlich
1.6 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Lieferauftrages-
Kauf
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Sanitätsmaterial
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 33141110 - Verbandsmaterial |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Die SBB schreibt für 5 Jahre Sanitätsmaterial aus. Das Sanitätsmaterial wird in der ganzen Schweiz im Personenverkehr, Industriewerken, Serviceanlagen sowie Bürogebäuden verwendet und soll eine Erstversorgung bei Unfällen wie z.B. Schnittverletzungen, Quetschungen, Prellungen, Verbrennungen sowie bei medizinischen Notfällen sicherstellen.
2.7 Ort der Lieferung- ganze Schweiz
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 01.12.2022, Ende: 30.11.2027
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Preis (Gesamtpreis)
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Liefertermin- Beginn 01.12.2022 und Ende 30.11.2027
3. Bedingungen3.2 Kautionen / Sicherheiten- keine
3.5 Bietergemeinschaft- nicht zugelassen
3.6 Subunternehmer- sind zugelassen. Mehrfachbewerbungen von Subunternehmen sind zugelassen
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
1) Wirtschaftliche und finanzielle Eignung 1.1) Fähigkeit eine Sicherheitsleistung vor Vertragsabschluss beizubringen 2) Organisatorische Eignung 2.1) Hinreichendes Qualitätsmanagement 3) Technische Eignung 3.1) Kompetenzen und Erfahrung in Projekten
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
1.1) Bestätigung der Garantin, dass im Fall der Beauftragung die geforderte Sicherheitsleistung vor Vertragsschluss beigebracht werden kann. 2.1) Einreichung gültiges ISO 9001 Zertifikat oder Detailangaben über firmeninternes QM-System 3.1) Bezeichnung von zwei (2) Referenzprojekt (bestehend) im genannten Zeitraum (ab 2018) Die SBB akzeptiert keine anonymisierten Nachweise von Referenzprojekten resp. Referenzkunden; d.h. die Referenzkunden sind namentlich zu benennen und die verlangten Informationen im Anhang «Nachweise» sind vollständig auszufüllen. Es sind nur Referenzprojekte zulässig, bei denen die anbietende Unternehmenseinheit als direkter Vertragspartner gegenüber dem Kunden fungiert und den Hauptanteil der Leistungen erbracht hat. Referenzkunden von Subunternehmen sind somit nicht zulässig. Das Referenzprojekt muss bezüglich Inhalt und Leistungen vergleichbar sein. Es ist zulässig, ein (1) Referenzprojekt von der SBB aufzuführen
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Italienisch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
- Bemerkungen: Gemäss Vorankündigung ID 228326 wurden keine Anfrage für eine Übersetzung gestellt. Somit sind die Unterlagen in Deutsch.
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Keine
4.2 Geschäftsbedingungen- Allgemeine Geschäftsbedingungen der SBB AG für die Beschaffung von Gütern (AGB-G)
4.3 Begehungen- Es findet keine Begehung statt.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
4.6 Sonstige Angaben- Die SBB muss nur Angebote aus der Schweiz / EU / EFTA oder UK entgegennehmen.
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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