Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 08.03.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Universität Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: Universität Zürich, Portfoliomanagement Assetmanagement,
zu Hdn. von
Mei-Lien Pung, Stampfenbachstrasse 73,
8006
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
+41 (0)44 635 41 05,
E-Mail:
ausschreibungen@pfm.uzh.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- SK-22-0289 Cryoprobe System and Cryoplatform
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Es handelst sich um die Beschaffung einer Cryoplatform für das 700 MHz Spektrometer inklusive eines Triple-Resonanz Cryoprobenkopfes. Das System muss mit einer Bruker 700 MHz Neo Konsole problemlos arbeiten können.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 38433000 - Spektrometer, | | 38400000 - Instrumente zum Prüfen von physikalischen Eigenschaften, | | 38430000 - Erkennungs- und Analysegeräte |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Bruker Switzerland AG, Industriestrasse 26,
8117
Fällanden,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 409'260.00 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Beschaffung wird gemäss § 10 SVO freihändig vergeben. Dabei stützen wir uns auf lit. f Leistungen zur Ersetzung, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen müssen der ursprünglichen Anbieterin oder dem ursprünglichen Anbieter vergeben werden, weil einzig dadurch die Austauschbarkeit mit schon vorhandenem Material oder Dienstleistungen gewährleistet ist.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 03.03.2022
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
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