Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 11.03.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich, Amt für Hochbauten
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich Amt für Hochbauten,
zu Hdn. von
AHB, Postfach,
8021
Zürich,
Schweiz,
E-Mail:
AHB-Beschaffungswesen@zuerich.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- BAV 40181 Alterszentrum Eichrain
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Neubau
BKP 281.1 Fugenlose Bodenbeläge (Epoxi) BKP 282.4 Keramische Wand- und Bodenbeläge und Unterlagsboden Nasszellen BewohnerInnenzimmer -
Beschaffungs-Nr
2824
- Kurze Beschreibung: BKP 282.4 Keramische Wand- und Bodenbeläge und Unterlagsboden Nasszellen BewohnerInnenzimmer
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45210000 - Bauleistungen im Hochbau |
Baukostenplannummer (BKP): | 2824 - Wandbeläge aus Platten,
| | 2816 - Bodenbeläge: Plattenarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Lorenzi AG, Breitenweg 4,
8156
Oberhasli,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 988'211.25 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 10.09.2021
Meldungsnummer
1216837
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 02.03.2022
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 3
4.4 Sonstige Angaben- Gemäss Verfügung Nr. 22082 des Vorstehers des Hochbaudepartements
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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