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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1250231
09.03.2022|Projekt-ID 235037|Meldungsnummer 1250231|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 09.03.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Künten AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Gemeinde Künten,, Kirchweg 11,  5444  Künten,  Schweiz,  Telefon:  056 485 84 84,  E-Mail:  gemeindekanzlei@kuenten.ch,  URL https://www.kuenten.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Gemeinde Künten,, Kirchweg 11,  5444  Künten,  Schweiz,  Telefon:  056 485 84 84,  E-Mail:  gemeindekanzlei@kuenten.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

21.03.2022
Bemerkungen: Fragen sind schriftlich an die Bauleitung zu stellen

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 04.04.2022 Uhrzeit: 10:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Der Poststempel gilt nicht als Eingabe

1.5 Datum der Offertöffnung:

04.04.2022, Uhrzeit:  10:00, Ort:  Künten, Bemerkungen:  Die Offertöffnung ist nicht öffentlich

1.6 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Bauauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Bauauftrages

Ausführung

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Erneuerung Oberlandstrasse

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

1412

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Strassenbau:
Belagsabbruch: ca. 2'000 m2
Randabschlüsse: ca. 1'000 m
Belagsarbeiten: ca. 600t
Werkleitungsbau:
Graben für Wasserleitung: ca. 100 m
Graben für Kanalisationen: ca. 135 m
Graben für Elektratrassee: ca. 350 m

2.7 Ort der Ausführung

Gemeinde Künten AG, Oberlandstrasse

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 30.05.2022, Ende: 30.09.2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

Preis  Gewichtung 70 % 
Qualität / Erfahrung  Gewichtung 15 % 
Termine / Auftragsanalyse  Gewichtung 15% 

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Beginn 30.05.2022 und Ende 29.09.2023
Bemerkungen: Der Werkleitungs- und Strassenbau ist in 2022 abzuschliessen.
Die Deckbelagsarbeiten finden im Sommer 2023 statt.

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Gemäss Unterlagen

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Gemäss Unterlagen

3.3 Zahlungsbedingungen

Gemäss Unterlagen

3.4 Einzubeziehende Kosten

Gemäss Unterlagen

3.5 Bietergemeinschaft

Gemäss Unterlagen

3.6 Subunternehmer

Gemäss Unterlagen

3.7 Eignungskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

3.8 Geforderte Nachweise

Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch
Sprache des Verfahrens: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.8 Rechtsmittelbelehrung

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.