Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 11.03.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun,
zu Hdn. von
Nicht öffnen - Offertunterlagen N08.60 080290 - EP Interlaken Ost - Brienz - Verkehrsdienst ab 2022, Uttigenstrasse 54,
3600
Thun,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 468 24 00,
E-Mail:
beschaffung.thun@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- N08.60 080290 - EP Interlaken Ost - Brienz - Verkehrsdienst ab 2022 (ID 7336)
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Der Unterhaltsabschnitt N08.60 zwischen Interlaken Ost und Brienz wird vom Januar 2021 – Dezember 2024 einer Gesamtsanierung unterzogen. Schwerpunkte sind die Tunnelsanierungen mit den nächtlichen Vollsperrungen der NS vom 20.00 – 6.00 Uhr sowie Ertüchtigung der Kunst- und Brückenbauten auf der offenen Strecke, wo ein Verkehrsdienst benötigt wird.
Lokal wird auf der offenen Strecke die Fahrbahn von 2 Fahrspuren (Gegenverkehr) auf 1 Fahrspur reduziert. In diesen Bereich wird jeweils eine Lichtsignalanlage installiert. Der Verkehrsdienst stellt sicher, dass sich die Verkehrsteilnehmer an das Ampelrot halten. Weiter stellt der Verkehrsdienst sicher, dass im Ereignisfall die Notfallspur für die Blaulichtorganisationen innert 15 min geräumt ist. Die zu erbringenden Leistungen des Auftragnehmers richten sich nach dem Pflichtenheft.
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 63712700 - Verkehrsregelung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: DARU-WACHE AG, Kasernenstrasse 5,
3013
Bern,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'028'168.82 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Nach Evaluation der eingegangenen Offerten wurden alle Anbieter als geeignet und als wirtschaftlich sowie finanziell leistungsfähig qualifiziert. Nach Beurteilung der Zuschlagskriterien erreichte der Zuschlagsempfänger die höchste Punktzahl aller Anbieter. Seine Offerte ist somit in ihrer Gesamtheit die wirtschaftlich günstigste. Die Offerte des Zuschlagsempfängers überzeugte durch eine gute Bewertung über alle Zuschlagskriterien.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 26.11.2021
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1231429
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 09.02.2022
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 4
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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