Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 22.03.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur
Beschaffungsstelle/Organisator: Programm Léman 2030, I-AEP-LEM-GLS-STF,
zu Hdn. von
Dimitri Simos, Avenue de la Gare 41,
1003
Lausanne,
Schweiz,
E-Mail:
dimitri.simos@cff.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Erweiterung der Kapazität des Knotenpunkts Lausanne - Bau und Betrieb einer Materialbewirtschaftungsplattform
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Bau und Betrieb einer temporären Umschlag- und Materialbewirtschaftungsplattform für das Projekt zur Erneuerung des Bahnhofs Lausanne.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45200000 - Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Consortium Carrières d'Arvel SA / Cand-Landi SA, Route du pied des monts 3,
1844
Villeneuve VD,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 38'321'053.91 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das Angebot der Zuschlagsempfängerin ist insgesamt das Vorteilhafteste und hat am meisten Punkte erhalten. Ausschlaggebend war insbesondere das Zuschlagskriterium «A1: Preis», beim dem die Zuschlagsempfängerin das niedrigste Angebot eingereicht hat. Zudem hat sie gesamtheitlich die meisten Punkte für die qualitativen Kriterien A2-A4 erhalten.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 29.05.2021
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1199343
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 22.03.2022
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 3
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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