Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 14.01.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Logistikbasis der Armee / armasuisse
Beschaffungsstelle/Organisator: armasuisse Einkauf und Kooperationen CC WTO, Guisanplatz 1,
3003
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
wto@armasuisse.ch,
URL
www.armasuisse.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- armasuisse
Einkauf und Kooperationen CC WTO, Guisanplatz 1,
3003
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
wto@armasuisse.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 13.02.2023
- Bemerkungen: Falls sich beim Erstellen des Angebots Fragen ergeben, sind diese ausschliesslich mittels anonymisiertem Forumseintrag im Frageforum simap.ch zu stellen. Für jede Frage ist ein separater Forumseintrag zu erstellen (pro Eintrag eine Frage). Die Fragen werden im Frageforum simap.ch beantwortet. Sämtliche Fragen und Antworten können von allen Anbietern, welche die Ausschreibungsunterlagen bezogen haben, eingesehen werden.
Es liegt in der Verantwortung des Anbieters, sich über allfällige Einträge im Frageforum zu informieren.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 23.02.2023, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2
Zur Einhaltung der Eingabefrist ist folgendes zu beachten:
a) Bei Abgabe an armasuisse (Verwaltungszentrum Guisanplatz 1) Bei Abgabe beim "Verwaltungszentrum Guisanplatz 1", Guisanplatz 1, 3003 Bern, z. Hd von CC WTO armasuisse, sind folgende Punkte zu beachten: •Der Anbieter hat sich unter Angabe des Projekttitels an der "Arealloge Guisanplatz 1" anzumelden. Er wird von dieser zum "Rampenmanagement Guisanplatz 1" weitergeleitet werden. •Die Abgabe hat gegen Ausstellung einer Empfangsbetätigung des Rampenmanagements bis spätestens bis 15.00 Uhr am unter Ziffer 1.4 erwähnten Abgabetermin zu erfolgen. •Öffnungszeiten des Rampenmanagements: 07.00 - 15.00 h (ausserhalb dieser Zeiten kann kein Angebot abgegeben werden).
b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg des Versanddienstleisters (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c) Bei Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Massgebend ist die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung. Die Empfangsbestätigung ist spätestens bis zum Abgabetermin des Angebots an die unter Ziffer 1.2 genannte E-Mail-Adresse zu senden.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 28.02.2023
1.6 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Lieferauftrages-
Kauf
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Aufbau für Strassenrettungsfahrzeug (Feuerwehr)
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 242.1-101
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 34144210 - Feuerwehrfahrzeuge, | | 34144000 - Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke, | | 34144200 - Notfalleinsatzfahrzeuge |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Die Schadenwehr Gotthard (SWG) stationiert in Göschenen und Airolo, beabsichtigt zwei Strassenrettungsfahrzeuge (SRF) zu ersetzen. Diese Fahrzeuge werden auf der Natio-nalstrasse des ASTRA, im Gotthard Strassentunnel, bei den jeweiligen Zufahrtsrampen von Faido bis Airolo, von Amsteg bis Göschenen, sowie auf der Strecke des Gotthardpasses ein-gesetzt. Das Gesamtgewicht soll bei den Fahrzeugen bei maximal 7.5t liegen. Ebenfalls sollen die Fahrzeuge über eine Löscheinheit von 200 Liter Wasser verfügen, für den präventiven Brandschutz am Schadenplatz.
2.7 Ort der Lieferung- gemäss Angaben in den Unterlagen.
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 01.07.2023
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Preis
Leistung / Qualität
Nachhaltigkeit
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Ja
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
- Bemerkungen: Zugelassen. Teilangebote innerhalb eines Loses sind nicht zugelassen.
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Alle Unternehmungen, die beabsichtigen ein Angebot einzureichen, müssen am Besichtigungstermin teilnehmen (obligatorisch). Die Besichtigungen finden in der Kalenderwoche 04/2023 (voraussichtlich 26.01.2023) statt.
Die teilnehmenden Personen des Anbieters müssen sich spätestens zehn Wochentage vor dem Besichtigungstermin bei der Beschaffungsstelle armasuisse schriftlich per E-Mail anmelden E-Mail: wto@armasuisse.ch. Weitere Informationen zum Ablauf der Besichtigung sowie das Anmeldeformular sind in der Beilage 1.3 ersichtlich.
3.2 Kautionen / Sicherheiten- keine
3.3 Zahlungsbedingungen- gemäss Vorgaben im Vertrag
3.5 Bietergemeinschaft- Zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er die Unternehmung bezeichnen, welche die Federführung übernimmt (inkl. Stellvertretung, Koordination). Der Anbieter führt alle an der Bietergemeinschaft Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen im Angebot auf. Ein Wechsel der Federführung während dem Ausschreibungsverfahren ist der Vergabestelle umgehend schriftlich an die Adresse unter Ziffer 1.2 mitzuteilen.
3.6 Subunternehmer- Zugelassen. Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen im Angebot auf. Subunternehmer dürfen nach Ablauf der Angebotseingabefrist bis zur Vertragsunterzeichnung nicht mehr geändert werden.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
E1, Betreibungsregister- und Handelsregisterauszug oder gleichwertig anerkannte Urkunde des Auslands, welche belegt, dass beim Anbieter keine Steuer- oder Sozialabgabeschulden vorhanden sind (nicht älter als 3 Monate, massgebend ist der Stichtag des Eingabedatums).
E2, a)Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt (Beilage 1.1.1) der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten. b)Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann Anbieter mit 100 oder mehr Arbeitnehmenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils 100 oder mehr Arbeitnehmenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde und die im Rahmen des Beschaffungswesens angewandte Toleranzschwelle von 5% eingehalten ist.
E3, Lieferantenselbstdeklaration
E4, Der Anbieter bestätigt, die Gesamtverantwortung zu übernehmen, d.h. insbesondere, dass der Anbieter der alleinige Vertragspartner der Vergabestelle ist. Allfällig Beteiligte sind mit den ihnen zugewiesenen Rollen und Funktionen in Beilage 1.1 aufzuführen.
E5, Reicht der Anbieter ein Angebot, garantiert der Anbieter die Verfügbarkeit der Ressourcen (Personal und Betriebsmittel) im Falle eines Zuschlages.
E6, Der Anbieter bestätigt, dass er über ausreichend Erfahrung in der Herstellung von Aufbau von 3.5 bis 7.5 Tonnen mit Feuerwehrtechnik und Löschtechnik gemäss den Anforderungen in der Leistungsbeschreibung sowie den Angaben im Pflichtenheft verfügt. Der Anbieter muss 3 Referenzen angeben, bei welchen er vergleichbare Leistungen seit dem Jahr 2019 erbracht hat.
E7, Der Anbieter/Hersteller verfügt über ein gültiges Qualitäts-management-System nach ISO 9001 oder ein gleichwertiges Qualitätsmanagementsystem.
E8, Der Anbieter bestätigt, dass die angebotenen Aufbauten die schweizerischen Vorschriften über Bau, Ausrüstung und Zulassung der Fahrzeuge vollständig erfüllen werden.
E9, Der Anbieter bestätigt, dass er in der Schweiz über mindestens eine, bereits vorhandene Servicestelle verfügt, welche in der Lage und legitimiert ist, Reparaturen und sämtliche Serviceleistungen an den Löschaufbauten auszuführen. Die Kernkompetenz der Servicestelle muss im Unterhalt von Feuerwehrfahrzeugen mit Löschanlagen liegen. Zudem garantiert der Anbieter Ersatzteillieferungen innerhalb von 48 Stunden an die Strassenwehr Gotthard-Standorte in der Schweiz und bei Unfallinstandsetzungen, welche kundenspezifische Teile beinhalten, eine Lieferfrist von max. 14 Tagen.
E10, Der Anbieter bestätigt, dass er die ausführlichen schriftlichen Dokumentationen, Funktionsbeschriebe, Ersatzteildokumentationen in den Sprachen D/F/I liefern kann. Die Dokumentationen sind bei der Auslieferung zu übergeben.
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgend aufgeführten Eignungskriterien bzw. -nachweise müssen vollständig und ohne Einschränkung und Modifikation mit der Unterbreitung des Angebots bestätigt werden bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Italienisch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Die Unterlagen können ausschliesslich von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik "öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibung Bund" herunter geladen werden. Dazu müssen Sie sich zuerst in oben genanntem Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht ein Frageforum zur Verfügung.
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- keine
4.3 Begehungen- bleiben vorbehalten
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
4.6 Sonstige Angaben- gemäss Ausschreibungsunterlagen
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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