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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1250643
14.03.2022|Projekt-ID 229383|Meldungsnummer 1250643|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 14.03.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich, Tiefbauamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich, Tiefbauamt, Realisierung,  zu Hdn. von Christian Meier, Werdmühleplatz 3,  8001  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  044 412 41 69,  E-Mail:  christian.meier@zuerich.ch,  URL www.stadt-zuerich.ch/tiefbauamt

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Hönggerstrasse, Abschnitt Wipkingerplatz bis Nr. 148, und Limmattalstrasse, Abschnitt Limmattalstrasse 1 bis Limmattalstrasse 198
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Kanal-, Werkleitungs- und Strassenbau, Baumeisterleistungen im Zuge von Tramgleiserneuerungen
Bausumme: 14,5 Mio. Franken

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Vonplon Strassenbau AG, Zweigniederlassung Zürich, Wehntalerstrasse 144,  8057  Zürich,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 10'474'000.00 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Aufgrund des wirtschaftlich günstigsten Angebots

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 26.11.2021
im Publikationsorgan: Amtsblatt des Kantons Zürich
Meldungsnummer 1228627

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 02.03.2022

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 4

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Freischützgasse 1, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.