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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1251505
16.03.2022|Projekt-ID 235375|Meldungsnummer 1251505|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 16.03.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kanton Aargau, vertreten durch Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Beschaffungsstelle/Organisator: Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Abteilung Tiefbau, Entfelderstrasse 22,  5001  Aarau,  Schweiz,  Telefon:  062 835 35 60,  E-Mail:  ausschreibungen.atb@ag.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

GVK Raum Baden und Umgebung - Bauherrenunterstützung (BHU) inkl. Beratung Konzeptentwicklung, Phase Richtplanverfahren
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Gestützt auf die öffentliche Anhörung 2019/2020 und den Beschluss des Grossen Rats vom 4. Mai 2021, den Konzeptteil Raum Baden (neue Strassen- und Veloinfrastrukturen inkl. Betriebskonzept Strasse) nicht auf der höchsten Stufe Festsetzung einzutragen, sondern auf dem Zwischenergebnis, wurde das BVU beauftragt die "Konzeptentwicklung" im Raum Baden und Umgebung" aus Richtplanverfahrenssicht zu vervollständigen und abzuschliessen. Die Planung ist also weiterzuführen, gewisse Aspekte sind nochmals zu diskutieren, die politische Akzeptanz ist zu erhöhen und die vollständige räumliche Abstimmung für den Richtplaneintrag Festsetzung ist vorzubereiten.

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: F. Preisig AG, Hagenholzstrasse 83b,  8050  Zürich,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 401'711.00 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Im Juli 2016 wurden die Planungsarbeiten "Richtplanverfahren, Vertiefungsstudien Räume Baden und Brugg" im Rahmen der Ostaargauer Strassenentwicklung (OASE) und nachmaligen Regionalen Gesamtverkehrskonzept rGVK OASE 2040 gemäss SubmD nach GATT/WTO öffentlich ausgeschrieben, nicht aber die Arbeiten der BHU. Die Firma F. Preisig AG (FPAG) unterstützte den ganzen Submissionsprozess 2016 als BHU. Ziel der Vertiefungsstudien war, die Planungsarbeiten schlussendlich mit einem Richtplan-Eintrag des Konzepts bzw. wichtiger Elemente auf Stufe Festsetzung abzuschliessen.
Die FPAG hat die Funktionen Bauherrenunterstützung (BHU) inkl. Beratung Konzeptentwicklung in den Jahren 2014-2021 dank der intensiven Mitarbeit und Gestaltung des vorliegenden regionalen Gesamtverkehrskonzepts rGVK OASE in den Räumen Baden und Brugg stark geprägt und ein umfassendes Wissen der regionalen Situation und der komplexen fachlichen aber auch politischen Zusammenhänge angeeignet. Dieses Wissen ist für die Fortsetzung der Planungsaktivitäten insbesondere für alle anderen Fachplaner von grosser Bedeutung. Mit jeder bislang nicht involvierten anderen Bauherrenunterstützung würden erhebliche Schwierigkeiten und durch den erforderlichen Informationsaustausch substanzielle Mehrkosten bei der Projektleitung im BVU und beim neuen Fachplaner entstehen; ohne dass ein vollständiger Wissenstransfer zu 100 Prozent möglich ist. Letzteres hat auch negative Auswirkungen auf die Qualität der zu erarbeitenden Planungen.
Aus diesen Gründen werden die nun zu erbringenden Leistungen gestützt auf Art. 21 Abs. 2 lit. e IVöB an die F. Preisig AG, Zürich vergeben. Die Stundenansätze orientieren sich dabei am bisherigen Auftrag und die Verfügbarkeit der bislang tätigen Schlüsselpersonen wird vom Auftragnehmer sichergestellt.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 14.03.2022

4.5 Rechtsmittelbelehrung

1. Gegen diese Vergabe kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht. 2. Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 3. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 4. Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen. 5. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.