Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 17.03.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: SBB AG Immobilien, Betriebsobjekte
Beschaffungsstelle/Organisator: SBB AG Immobilien, Development, Betriebsobjekte,
zu Hdn. von
Jürgen Lugmayr, Vulkanstrasse 11,
8048
Zürich,
Schweiz,
E-Mail:
juergen.lugmayr@sbb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Standortkonzentration in Hägendorf Inertisierungs-Anlage
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Übergabe einer schlüsselfertigen Inertisierungs-Anlage.
Der Auftrag umfasst das Projektmanagement die Planung, Bau und Montage sowie die Inbetriebnahme und Dokumentation der Anlage gemäss Leistungsbeschrieb.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 42000000 - Industrielle Maschinen, | | 45000000 - Bauarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Wagner Schweiz AG, Industriestrasse 44,
8304
Wallisellen,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'240'746.50 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das Angebot der Zuschlagsempfängerin war insgesamt das Vorteilhafteste und hat am meisten Punkte erhalten. Ausschlaggebend war insbesondere das Zuschlagskriterium 1 (ZK 1 Wirtschaftlichkeit) bei dem sie jeweils die maximale Punktzahl erreicht hat.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 08.10.2021
im Publikationsorgan: SIMAP
Meldungsnummer
1222849
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 14.03.2022
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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