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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1251737
25.03.2022|Projekt-ID 229509|Meldungsnummer 1251737|Zuschläge      Berichtigung

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 25.03.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich, Amt für Hochbauten
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich
Amt für Hochbauten,  zu Hdn. von AHB, Postfach,  8021  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  AHB-Beschaffungswesen@zuerich.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

BAV 80827 Campus Glattal
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Umbau
BKP 285 Innere Oberflächenbehandlungen
Beschaffungs-Nr 285
Kurze Beschreibung: BKP 285 Innere Oberflächenbehandlungen
Maler- und Tapezierarbeiten in 12 Geschossen an je ca. 440m2: Decken ausbessern und streichen, Wände tapezieren und streichen, Aufzüge innen, Türzargen und Türblätter streichen, Beschichtungen

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45210000 - Bauleistungen im Hochbau
Baukostenplannummer (BKP): 285 - Innere Oberflächenbehandlungen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Orani Malersysteme AG, Industriestrasse 16a,  8604  Volketswil,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 89'028.55 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 19.11.2021
Meldungsnummer 1229055

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 18.03.2022

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 13

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.