Abbruch- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
SG
18.03.2022 Publikationsdatum Simap: 18.03.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Verein Agglomeration Rheintal
Beschaffungsstelle/Organisator: Verein Agglomeration Rheintal,
zu Hdn. von
Andreas Mathieu, Alte Landstrasse 106,
9445
Rebstein,
Schweiz,
Telefon:
+41 71 722 95 52,
E-Mail:
andreas.mathieu@rheintal.com,
URL
www.agglomeration-rheintal.org
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kommunaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Mobilitätskorridor Mittleres Rheintal: Planer Zweckmässigkeitsbeurteilung (ZMB)
2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Im Rahmen des vorliegenden Projekts sollen anhand von Netzergänzungen und flankierenden Massnahmen Mobilitätslösungen für den MIV, den Fuss- und Veloverkehr und den öffentlichen Verkehr im Projektperimeter gefunden werden.
Durch das vorliegend ausgeschriebene Mandat sind in diesem Zusammenhang Leistungen in Bezug auf die Durchführung einer Zweckmässigkeitsbeurteilung (ZMB) zu erbringen. Ein detaillierter Leistungsbeschrieb kann den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Es sind seitens Auftraggeber Kooperationen zwischen Schweizer und österreichischen Büros erwünscht.
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen |
2.5 Angaben zur Publikation der Ausschreibung-
Publikation vom
:
18.10.2021
im Publikationsorgan
:
Amtsblatt
Meldungsnummer
1222469
3. Begründung- Gegenwärtig befassen sich im Rheintal drei Infrastrukturprojekte (S18 Bodensee Schnellstrasse, Mobilitätskorridor Mittleres Rheintal, Brückenersatz Au-Lustenau) mit Zukunftslösungen für den grenzüberschreitenden Verkehr. Diese drei Projekte waren bis zum Sommer 2021 klar voneinander abgegrenzt. Mit dem politischen Entscheid Österreichs, weitere Alternativen zur S18-Lösung (CP-Variante) zu untersuchen, haben sich die Grenzen zwischen den drei Projekten derart verwischt, dass im Projekt Mobilitätskorridor ein Zwischenhalt bis vorerst Ende 2022 eingelegt wird.
5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Ausschreibung kann innert zehn Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Diese Ausschreibung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
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