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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1251983
25.03.2022|Projekt-ID 235446|Meldungsnummer 1251983|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 25.03.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Entsorgung Regio Zofingen (erzo), Kläranlage
Beschaffungsstelle/Organisator: Hunziker Betatech AG,  zu Hdn. von Stefan Schumacher, Pflanzschulstrasse 17,  8400  Winterthur,  Schweiz,  Telefon:  052 234 50 33,  E-Mail:  stefan.schumacher@hunziker-betatech.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Entsorgung Regio Zofingen (erzo), Kläranlage,  zu Hdn. von Adrian Burkart, Wiggertalstrasse 40,  4665  Oftringen,  Schweiz,  Telefon:  062 789 50 30,  E-Mail:  adrian.burkart@erzo.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

08.04.2022

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 25.04.2022 Uhrzeit: 12:00

1.5 Datum der Offertöffnung:

25.04.2022, Uhrzeit:  13:00, Bemerkungen:  es findet keine öffentliche Offertöffnung statt

1.6 Art des Auftraggebers

Andere Träger kommunaler Aufgaben

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Bauauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Bauauftrages

Ausführung

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Entsorgung Region Zofingen erzo, ARA Oftringen, Umbau Biologie 1 Betonsanierung Bio 1.1-1-4

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45200000 - Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
Baukostenplannummer (BKP): 2117 - Instandsetzungsarbeiten
Normpositionen-Katalog (NPK): 111 - Regiearbeiten,
113 - Baustelleneinrichtung,
131 - Instandsetzung und Schutz von Betonbauten

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Instandsetzung der Becken Bio 1.1-1-4

2.7 Ort der Ausführung

Entsorgung Regio Zofingen erzo, ARA Oftringen, Wiggertalstrasse 40, 4665 Zofingen

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

12 Monate nach Vertragsunterzeichnung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

Preis  Gewichtung 70% 
Referenzen Schlüsselpersonen  Gewichtung 10% 
Technisch / Wirtschaftl.  Gewichtung 20% 

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Beginn 01.06.2022 und Ende 30.09.2022
Bemerkungen: Der Ausführungsbeginn ist abhängig von der Kreditvergabe und kann variieren. Siehe auch objektgebundene Bestimmungen Kapitel 1.6.

3. Bedingungen

3.7 Eignungskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

3.8 Geforderte Nachweise

Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch
Sprache des Verfahrens: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 25.03.2022  bis  22.04.2022
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.3 Begehungen

Es finden keine obligatorischen Begehungen statt.

4.8 Rechtsmittelbelehrung

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.