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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1252045
05.04.2022|Projekt-ID 228184|Meldungsnummer 1252045|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 05.04.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Ufficio federale delle strade USTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Ufficio federale delle strade USTRA
Filiale Bellinzona
Divisione Infrastruttura stradale Est,  zu Hdn. von Supporto, Via C. Pellandini 2a,  6500  Bellinzona,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 469 68 11,  Fax:  +41 58 469 68 90,  E-Mail:  acquistipubblici@astra.admin.ch,  URL www.astra.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

N13 Tunnel San Bernardino, Los 8210 - Beleuchtung

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  31500000 - Elektrische Lampen und Leuchten,
45316110 - Installation von Straßenbeleuchtungsanlagen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Kummler+Matter EVT AG, Innere Bahnhofstrasse 6,  7430  Thusis,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'519'573.75 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Das Angebot der Firma Kummler + Matter EVT AG, Thusis, ist das vorteilhafteste Angebot, da es eine gute Organisation, geeignetes Material und einen fairen Preis hat.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 18.10.2021
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1224291

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 05.04.2022

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 3

4.4 Sonstige Angaben

1. ZUSCHLAGSKRITERIEN (ZK)

ZK1: PREIS: GEWICHTUNG 40%.
Lebenszikluskosten: Erstellungskosten, Energieverbrauch, Erhaltungskosten

ZK2: QUALITAET AUSRUESTUNGEN UND AUSFUERUNGEN: GEWICHTUNG; 30%; unterteilt in:
2.1 Qualität und Angemessenheit der angebotene Komponenten 15%;
2.2 Analyse der Aktivitäten und Ermittlung der kritischen Punkte 10%;
2.3 Nachhaltigkeit (ökologisch und sozial) 5%.

ZK3: ORGANISATION: GEWICHTUNG 30%; unterteilt in:
3.1 Organigramm und Organisation des Anbieters 10%;
3.2 Risikoanalyse und QM-Konzept 5%.
3.3.1 Schlüsselpersonen (Projektleiterleiter) 10%;
3.3.2 Schlüsselpersonen (Bauleiter) 5%;

PREISBEWERTUNG
Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 50% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.

Bewertung ZK 3.2
Für jede Schlüsselperson wird eine einzige Note zugewiesen, die verhältnismässig die vorgelegte Referenz (Analogie der Funktion und des Werkes der Referenz mit der Funktion und des Werkes dieser Ausschreibung) und die dokumentierte berufliche Erfahrung (in Bezug auf das Projekt dieser Ausschreibung).
Benotung der ÜBRIGEN Zuschlagskriterien
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = Nicht beurteilbar // keine Angabe
1 = Sehr schlecht erfüllt // ungenügende, unvollständige Angaben
2 = Schlecht erfüllt // Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = Erfüllt // Durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = Gut erfüllt // Qualitativ gut
5 = Sehr gut erfüllt // Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung.
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.

PUNKTBERECHNUNG
Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.