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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1252251
18.03.2022|Projekt-ID 235485|Meldungsnummer 1252251|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 18.03.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle, Nagra
Beschaffungsstelle/Organisator: A&V George Wewerka,  zu Hdn. von Dr. Linard Cantieni, Hardstrasse 73,  5430  Wettingen,,  Schweiz,  E-Mail:  george.wewerka@nagra.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kommunaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Baupaner & Tragwerkplaner / Nachträge Leistungen 2022

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71320000 - Planungsleistungen im Bauwesen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: IG TiCH - c/o AFRY Schweiz AG, Herostrasse 12,  8048  Zürich,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 775'000.00 ohne MWSt.
Bemerkung: Erweiterung der Aufgaben (Madatskombination)

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Freihändige Vergabe nach IVöB Art. 21, Abs. 2 lit. e & c:

-> „ein Wechsel des Anbieters für Leistungen zur Ersetzung, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen ist aus wirtschaftlichen [...] Gründen nicht möglich, würde erhebliche Schwierigkeiten bereiten oder substanzielle Mehrkosten mit sich bringen;“ sowie lit c „aufgrund der technischen [...] Besonderheiten des Auftrags [...] kommt nur ein Anbieter in Frage, und es gibt keine angemessene Alternative“.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 17.03.2022

4.5 Rechtsmittelbelehrung

1. Gegen diesen Entscheid kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde geführt werden.
2. Die Beschwerdefrist ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welche(r) gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz, BGFA; SR 935.61) zur Vertretung von Parteien vor Gericht berechtigt ist. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist
a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll. Und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1 und 2 nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der Beschwerdeschrift beizulegen.
5. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.