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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1252275
25.03.2022|Projekt-ID 229508|Meldungsnummer 1252275|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 25.03.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich, Amt für Hochbauten
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich
Amt für Hochbauten,  zu Hdn. von AHB, Postfach,  8021  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  AHB-Beschaffungswesen@zuerich.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

BAV 80674 Schulanlage Kornhaus
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Gesamtinstandsetzung
BKP 211.02 Baumeisterarbeiten
BKP 230.01 Elektroanlagen
Beschaffungs-Nr 230
Kurze Beschreibung: BKP 230.01 Elektroanlagen

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45210000 - Bauleistungen im Hochbau
Baukostenplannummer (BKP): 23 - Elektroanlagen
Normpositionen-Katalog (NPK): 500 - Elektro und Telekommunikation

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Elektro Compagnoni AG, Ettenfeldstrasse 18,  8052  Zürich,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 991'093.75 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 19.11.2021
Meldungsnummer 1229053

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 17.03.2022

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 9

4.4 Sonstige Angaben

Gemäss Verfügung Nr. 220110 des Vorstehers des Hochbaudepartements

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.