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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1252397
18.03.2022|Projekt-ID 231549|Meldungsnummer 1252397|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 18.03.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Baden Bau
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Baden
Bau
Frau Kerstin Schmücking,  zu Hdn. von Kerstin Schmücking, Rathausgasse 5,  5401  Baden,  Schweiz,  Telefon:  056 200 83 87,  E-Mail:  kerstin.schmuecking@baden.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

BKP 359 Badwassertechnik
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Sanierung der Badwassertechnik des Lehrschwimmbeckens des Schulhaus Pfaffechappe

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45214210 - Bau von Grundschulen
Baukostenplannummer (BKP): 359 - Uebriges

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Hinweis: BKP 359 Badwassertechnik
Name: Bafilco AG, Dättnauerstrasse 19,  8406  Winterthur,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 502'114.40 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Nach Prüfung aller Kriterien wird das vorteilhafteste Angebot zur Vergabe empfohlen

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 10.01.2022
im Publikationsorgan: SIMAP
Meldungsnummer 1237319

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 11.03.2022

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 3

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Rechtsmittelbelehrung:

1 Falls Sie mit dieser Verfügung nicht einverstanden sind, können Sie dies innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit Eröffnung dem Stadtrat schriftlich mitteilen. Damit wird die Verfügung vollständig aufgehoben und der Stadtrat entscheidet selbst.

2 Die schriftliche Mitteilung ist an keine Bedingungen geknüpft. Sie kann einen Antrag und eine Begründung enthalten.
3 Vorbehältlich besonderer Bestimmungen, ist das Verfahren vor dem Stadtrat unentgeltlich. Ein Anspruch auf Ersetzung allfälliger Parteikosten besteht nicht.
4 Ohne schriftliche Mitteilung innert 20 Tagen wird die Verfügung rechtskräftig.