Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 18.03.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Baden
Bau
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Baden Bau Frau Kerstin Schmücking,
zu Hdn. von
Kerstin Schmücking, Rathausgasse 5,
5401
Baden,
Schweiz,
Telefon:
056 200 83 87,
E-Mail:
kerstin.schmuecking@baden.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- BKP 359 Badwassertechnik
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Sanierung der Badwassertechnik des Lehrschwimmbeckens des Schulhaus Pfaffechappe
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45214210 - Bau von Grundschulen |
Baukostenplannummer (BKP): | 359 - Uebriges |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Hinweis: BKP 359 Badwassertechnik
Name: Bafilco AG, Dättnauerstrasse 19,
8406
Winterthur,
Schweiz Preis (Gesamtpreis):
CHF 502'114.40 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Nach Prüfung aller Kriterien wird das vorteilhafteste Angebot zur Vergabe empfohlen
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 10.01.2022
im Publikationsorgan: SIMAP
Meldungsnummer
1237319
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 11.03.2022
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 3
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Rechtsmittelbelehrung:
1 Falls Sie mit dieser Verfügung nicht einverstanden sind, können Sie dies innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit Eröffnung dem Stadtrat schriftlich mitteilen. Damit wird die Verfügung vollständig aufgehoben und der Stadtrat entscheidet selbst.
2 Die schriftliche Mitteilung ist an keine Bedingungen geknüpft. Sie kann einen Antrag und eine Begründung enthalten. 3 Vorbehältlich besonderer Bestimmungen, ist das Verfahren vor dem Stadtrat unentgeltlich. Ein Anspruch auf Ersetzung allfälliger Parteikosten besteht nicht. 4 Ohne schriftliche Mitteilung innert 20 Tagen wird die Verfügung rechtskräftig.
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