Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 21.03.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Baden
Abteilung Bau
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Baden Abteilung Bau Frau Kerstin Schmücking,
zu Hdn. von
Kerstin Schmücking, Rathausgasse 5,
5401
Baden,
Schweiz,
Telefon:
056 200 83 87,
E-Mail:
kerstin.schmuecking@baden.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- BKP 281.0 Unterlagsböden
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Zement-und Anhydritunterlagsböden
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45210000 - Bauleistungen im Hochbau, | | 45214210 - Bau von Grundschulen |
Baukostenplannummer (BKP): | 2810 - Estriche (Unterlagsböden) |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Hinweis: BKP 281.0 Unterlagsböden
Name: Marrer Unterlagsböden AG, Industriestrasse 8,
4658
Däniken SO,
Schweiz Preis (Gesamtpreis):
CHF 157'094.50 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Nach eingehender Prüfung hat die Fa. Marrer AG das vorteilhafteste Angebot eingereicht und wird zur Vergabe vorgeschlagen.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 18.12.2021
Meldungsnummer
1236483
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 07.03.2022
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 6
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Rechtsmittelbelehrung:
1 Falls Sie mit dieser Verfügung nicht einverstanden sind, können Sie dies innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit Eröffnung dem Stadtrat schriftlich mitteilen. Damit wird die Verfügung vollständig aufgehoben und der Stadtrat entscheidet selbst.
2 Die schriftliche Mitteilung ist an keine Bedingungen geknüpft. Sie kann einen Antrag und eine Begründung enthalten. 3 Vorbehältlich besonderer Bestimmungen, ist das Verfahren vor dem Stadtrat unentgeltlich. Ein Anspruch auf Ersetzung allfälliger Parteikosten besteht nicht. 4 Ohne schriftliche Mitteilung innert 20 Tagen wird die Verfügung rechtskräftig.
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