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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1252471
21.03.2022|Projekt-ID 231328|Meldungsnummer 1252471|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 21.03.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Baden Abteilung Bau
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Baden
Abteilung Bau
Frau Kerstin Schmücking,  zu Hdn. von Kerstin Schmücking, Rathausgasse 5,  5401  Baden,  Schweiz,  Telefon:  056 200 83 87,  E-Mail:  kerstin.schmuecking@baden.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

BKP 281.0 Unterlagsböden
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Zement-und Anhydritunterlagsböden

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45210000 - Bauleistungen im Hochbau,
45214210 - Bau von Grundschulen
Baukostenplannummer (BKP): 2810 - Estriche (Unterlagsböden)

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Hinweis: BKP 281.0 Unterlagsböden
Name: Marrer Unterlagsböden AG, Industriestrasse 8,  4658  Däniken SO,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 157'094.50 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Nach eingehender Prüfung hat die Fa. Marrer AG das vorteilhafteste Angebot eingereicht und wird zur Vergabe vorgeschlagen.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 18.12.2021
Meldungsnummer 1236483

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 07.03.2022

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 6

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Rechtsmittelbelehrung:

1 Falls Sie mit dieser Verfügung nicht einverstanden sind, können Sie dies innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit Eröffnung dem Stadtrat schriftlich mitteilen. Damit wird die Verfügung vollständig aufgehoben und der Stadtrat entscheidet selbst.

2 Die schriftliche Mitteilung ist an keine Bedingungen geknüpft. Sie kann einen Antrag und eine Begründung enthalten.
3 Vorbehältlich besonderer Bestimmungen, ist das Verfahren vor dem Stadtrat unentgeltlich. Ein Anspruch auf Ersetzung allfälliger Parteikosten besteht nicht.
4 Ohne schriftliche Mitteilung innert 20 Tagen wird die Verfügung rechtskräftig.