Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 21.03.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Fehraltorf
Beschaffungsstelle/Organisator: b+p baurealisation ag,
zu Hdn. von
Stefan Seitz, St.Leonhard-Strasse 39,
9000
St.Gallen,
Schweiz,
Telefon:
0768060051,
E-Mail:
stefan.seitz@bp-baurealisation.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- 111130_Schulanlage Heiget_Fehraltorf_BKP 250 Sanitäranlagen
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Sanitäranlagen
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 39715000 - Warmwasserbereiter und Heizung für Gebäude; Sanitäreinrichtungen, | | 39715300 - Sanitäreinrichtungen, | | 42131400 - Ventile, Hähne oder Rohrarmaturen für Sanitäranlagen, | | 42968200 - Spender im Sanitärbereich, | | 45232460 - Sanitäre Anlagen, | | 45332400 - Installation von Sanitäreinrichtungen |
Baukostenplannummer (BKP): | 25 - Sanitäranlagen |
Normpositionen-Katalog (NPK): | 400 - Sanitär-, Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Fiorentino Haustechnik GmbH, St. Galler-Strasse 346,
8409
Winterthur,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 664'805.23 mit MWSt.7.7%
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 14.12.2021
Meldungsnummer
1235229
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 17.03.2022
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 7
4.4 Sonstige Angaben- Die Zuschlagsverfügung wurde per Einschreiben allen Anbietenden am 17.03.2022 versendet.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an die Anbietenden angerechnet, beim
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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