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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1252941
24.03.2022|Projekt-ID 229814|Meldungsnummer 1252941|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  BL  24.03.2022
Publikationsdatum Simap: 24.03.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Tiefbauamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Bau- und Umweltschutzdirektion
Kanton Basel-Landschaft
Zentrale Beschaffungsstelle, Rheinstrasse 29,  4410  Liestal,  Schweiz,  E-Mail:  zbs@bl.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Langenbruck - Schöntalstrasse, Strassen- und Tiefbauarbeiten Bauetappe 1 - 3, Axe 2025, BP 22/075 bis BP 38/040
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Hauptmengen:
- Entwässerungsleitung ca. 105 m
- Beton für Kopfriegel ca. 195m3
- Beton für Betonsporenca. 475 m3
- Provisorische Tragschicht ca. 180 t
- Blocksteine ca. 525 t
- Aushub Volumen ca. 2’400 m3

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45222000 - Oberbauarbeiten, außer Brücken, Tunneln, Schächten und Unterführungen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Hinweis: ARGE Schönthal
Name: Albin Borer AG, Wydenmattstrasse 10,  4228  Erschwil,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 897'449.65 mit MWSt.7.7%

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 25.11.2021
im Publikationsorgan: Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Meldungsnummer 1230355

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 22.03.2022

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 8

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, nach seiner Publikation im Amtsblatt an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.