Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
BL
24.03.2022 Publikationsdatum Simap: 24.03.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Tiefbauamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Bau- und Umweltschutzdirektion Kanton Basel-Landschaft Zentrale Beschaffungsstelle, Rheinstrasse 29,
4410
Liestal,
Schweiz,
E-Mail:
zbs@bl.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Langenbruck - Schöntalstrasse, Strassen- und Tiefbauarbeiten
Bauetappe 1 - 3, Axe 2025, BP 22/075 bis BP 38/040
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Hauptmengen:
- Entwässerungsleitung ca. 105 m - Beton für Kopfriegel ca. 195m3 - Beton für Betonsporenca. 475 m3 - Provisorische Tragschicht ca. 180 t - Blocksteine ca. 525 t - Aushub Volumen ca. 2’400 m3
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45222000 - Oberbauarbeiten, außer Brücken, Tunneln, Schächten und Unterführungen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Hinweis: ARGE Schönthal
Name: Albin Borer AG, Wydenmattstrasse 10,
4228
Erschwil,
Schweiz Preis (Gesamtpreis):
CHF 897'449.65 mit MWSt.7.7%
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 25.11.2021
im Publikationsorgan: Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Meldungsnummer
1230355
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 22.03.2022
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 8
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, nach seiner Publikation im Amtsblatt an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.
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